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Tipps und Beispiele zu SQM-Vorschlägen von A-Z

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

A

    Arbeitsplatzausstattung
    Bei Einrichtung neuer SQM-finanzierter Stellen kann eine Pauschale in Höhe von 1.500 Euro für die Erstausstattung des Arbeitsplatzes ebenfalls aus SQM gewährt werden; mit entsprechender Begründung kann dieser Betrag auch höher ausfallen.

B

    Baumaßnahmen
    SQM-förderfähig sind Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der baulichen Infrastruktur (Substanzerhaltung, Instandsetzung, Modernisierung), sofern sie der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen dienen sowie Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der bestehenden baulichen Infrastruktur (insbesondere Bibliotheks-, Lehr-, Labor- und Lernräume).

    SQM können im Umfang von bis zu 40 Prozent je Semester für Maßnahmen zur Verbesserung der lehr- und lernbezogenen Infrastruktur unter Berücksichtigung des Klimaschutzes verwendet werden.

    Sofern zur Herrichtung zusätzlicher Nutzungsmöglichkeiten für Lehrveranstaltungen Räumlichkeiten der sozialen Infrastruktur herangezogen werden sollen, kann eine Teilfinanzierung für die Schaffung der Nutzungsvoraussetzungen für die Lehrveranstaltungen aus SQM erfolgen.

    Barrierefreiheit
    SQM-förderfähig sind Maßnahmen, die die Barrierefreiheit für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützen, z.B.:

    • Einrichtung von Behinderten-WCs im Bereich von Bibliotheks-, Lehr-, Labor- und Lernräumen
    • Besondere Zuwegung

    Beratung
    Personal, das zur Beratung von Studieninteressierten oder Studierenden dient, darf durch SQM finanziert werden, z.B. für die Sicherung und Verbesserung der fachbezogenen Studienberatung, der Karriereberatung, der Unterstützung der Studierenden, z.B. bei der Suche nach Praktikumsplätzen, der Beratung bei Fachwechsel in der Studieneingangsphase, der Gründungsberatung (Wirtschaftskontakte) und des Informationsangebots für in- und ausländische Studierende.

    Ebenso SQM-förderfähig sind Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der für die Studierenden bereitgestellten sozialen Infrastruktur, insofern es sich um hochschuleigene Angebote handelt. Hierzu zählt z.B. die psychosoziale Beratung.

    Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des Ideen- und des Beschwerdemanagements für Studierende sind ebenfalls aus SQM finanzierbar.

    Betreuung
    Mentoringprogramme sowie Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des Ideen- und des Beschwerdemanagements für Studierende sind SQM-förderfähig.

    Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der für die Studierenden bereitgestellten sozialen Infrastruktur, z.B. Kinderbetreuung, sind SQM-förderfähig, sofern es sich um hochschuleigene Angebote handelt.

    Bibliotheksausstattung
    Die Ausstattung von Bibliotheken betreffend, sind u.a. folgende Maßnahmen SQM-förderfähig:

    • Literatur, z.B. zusätzliche Exemplare von vorhandenen Lehrbüchern, neue Literatur, Zugang zu zusätzlichen eBooks, Fachdatenbanken, Zeitschriften, Zeitungen
    • Geräte, z.B. Buchscanner, Drucker
    • Verlängerung der Öffnungszeiten

    • Vorschläge, die die SUB betreffen, sind im Vorfeld mit dieser abzustimmen bzw. auf Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit prüfen zu lassen, bevor sie zentral eingereicht werden. Da der SUB pro Semester bereits SQM für die Anschaffung von z.B. Büchern zur Verfügung stehen, würden neue Vorschläge ggf. hieraus finanziert werden können.

      Vorschläge, die die einzelnen Bereichsbibliotheken der Fakultäten betreffen, sind entsprechend vorab mit der Fakultät (Dekanat) abzusprechen, bevor diese dezentral eingereicht werden.

    Büromaterial
    Büromaterial darf durch SQM finanziert werden, insofern die entsprechenden Mitarbeiter/innen (s. Personal) aus SQM-finanziert werden oder die vorgeschlagene Maßnahme SQM-förderfähig ist.

C

    Catering
    Auslagen für die Verpflegung (einschließlich Getränke), z.B. während einer Exkursion oder Veranstaltung, dürfen nicht durch SQM finanziert werden.

D

    Dritt- und Sondermittel
    Bei SQM handelt es sich um Sondermittel des Landes, die verwendungsrechtlich Drittmitteln gleichgestellt sind. Dementsprechend ist bei Drittmittelprojekten, die einen Eigenanteil der Universität erfordern, z.B. zusätzliche Finanzhilfe, auf Grundlage der geltenden Verwendungsbestimmungen immer der Drittmittelgeber vorab darüber zu informieren, welche Finanzierungsquelle in Kombination mit den Drittmitteln genutzt werden wird.

    In der Regel können SQM nicht für die Deckung des Eigenanteils genutzt werden. Eine unerlaubte Mischfinanzierung mit SQM kann zu einer (nachträglichen) Kürzung der Drittmittel-Förderung führen.

    Druckguthaben
    Zusätzliches Druckguthaben für Studierende kann dezentral auf Fakultätsebene vorgeschlagen werden. Diese Maßnahme ist aber nur dann SQM-förderfähig, wenn sie allen Studierenden innerhalb der betreffenden Fakultät zugutekommt.

E

    E-Learning-/Service Learning-Angebote
    Die Sicherung und Verbesserung von E-Learning- und Service Learning-Angeboten sind SQM-förderfähig. Dazu zählen z.B. Video-Aufnahmen von Lehrveranstaltungen und Exkursionen, Blended-Learning- und Flipped-Classroom-Angebote.

    Auch die Entwicklung und der Einsatz von Planspielen in der Lehre können aus SQM finanziert werden.

    Exkursionen
    Die Finanzierung/Bezuschussung von Exkursionen durch SQM ist möglich, insofern es sich um Exkursionen handelt:

    • …die durch die Universität im Rahmen universitärer Lehrveranstaltungen als Pflichtexkursion organisiert werden
    • und ein angemessener Eigenbeitrag der Studierenden eingebracht wird.

    • Die Finanzierung/Bezuschussung aus SQM umfasst:

      • …die Kosten für die Reise- und Unterbringung sowie
      • …für den Zweck der Exkursion anfallende Kosten vor Ort, z.B. Eintrittsgelder für studienbezogene Veranstaltungen.

      • Die Verpflegung (einschließlich Getränke) darf hingegen nicht aus SQM finanziert werden, ebenso wie Kosten, die zur üblichen persönlichen Vorsorge gehören, z.B. Krankenkasse, Versicherungen, Visa, Impfungen.

        Aus rechtlichen Gründen dürfen SQM nicht ohne Weiteres einzelnen Studierenden zur Durchführung von Exkursionen überlassen werden. Ein/e Mitarbeiter/in der Universität Göttingen (insbesondere Lehrende) muss die Projektverantwortung (s. Projektverantwortliche/r) übernehmen, um die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sicherzustellen. Dies ist vor Einreichung des Vorschlages abzuklären.

        Im Interesse der Studierenden wird hiermit berücksichtigt, dass die Studierenden für einen entstandenen Schaden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits bei (einfacher) Fahrlässigkeit persönlich haften müssten.

F

    Fortbildung
    Eine Weiterbildung der Lehrenden (einschließlich Tutorinnen/Tutoren und Mentorinnen/Mentoren) sowie der in der Beratung und Betreuung der Studierenden Beschäftigten dürfen aus SQM finanziert werden. Hier können z.B. die Angebote der Hochschuldidaktik genutzt werden oder Angebote externer Bildungsträger.

G

    Geräte
    Aus SQM finanzierte Geräte sollen ausschließlich dem Einsatz in der Lehre dienen.
    Bei Geräten, die auch für Forschungszwecke bestimmt sind, muss eine Mischfinanzierung aus SQM und anderen Mitteln erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass SQM in der Regel nicht mit anderen Dritt- und Sondermitteln kombiniert werden können.

    Über die Durchführung von Geräteinvestitionen, deren zu erwartende Kosten 100.000 Euro übersteigen, soll erst nach externer gutachtlicher Stellungnahme abschließend entschieden werden. Aus dieser Stellungnahme muss erkennbar sein, welcher Vorteil für die Lehre in der Anschaffung liegt (§ 3 (3) SQM-RiLi).

H

    Hilfskräfte (studentische/wissenschaftliche)
    Wissenschaftliche und studentische Hilfskraftstellen dürfen durch SQM finanziert werden, wenn sie folgenden Zweck erfüllen:

    • Einrichtung zusätzlicher Propädeutika, Tutorien und Repetitorien
    • Erfüllung sonstiger Aufgaben in der Lehre, z.B. die Vorbereitung von Lehrveranstaltungen oder die Mitwirkung bei der Erstellung von Skripten
    • Betreuung von CIP-Pools oder Mentoring-Programme


    Da wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte buchhalterisch zu den Sachmitteln zählen, gilt hier die Mehrkostengrenze von 5% gemäß §9 (3) bzw. §12 (4) SQM-RiLi.

    Beispiel:
    Wenn eine studentische Hilfskraft ohne Bachelor bewilligt wurde und nachfolgend eine Hilfskraft mit Bachelor eingestellt werden soll, würden höhere Kosten anfallen, d.h. in diesem Fall würde die Mehrkostengrenze von 5% überschritten werden.
    Eine Lösung wäre, dass die neue Hilfskraft weniger Stunden arbeitet, um das Budget einzuhalten.
    Alternativ müsste ein Modifizierungsvorschlag für mehr SQM eingereicht werden.

    Mehrkosten bis max. 5% oder bis max. 5.000 Euro der bewilligten Mittel können bei zentralen Maßnahmen direkt durch Frau Beckel (anne.beckel@zvw.uni-goettingen.de) genehmigt werden, insofern eine Begründung für die Mehrkosten vorliegt. Bei dezentralen Maßnahmen ist die Zustimmung der in der Fakultät für die Verwaltung der SQM zuständigen Stelle (in der Regel die/der Studiendekan/in) erforderlich.

    Bei Kostensteigerungen von mehr als 5% oder mehr als 5.000 Euro muss diese Maßnahme noch einmal alle Stationen des Bewilligungsprozesses durchlaufen, um über die Kostensteigerung zu entscheiden:


    Hochschul(politische)-Gruppen
    Alle Gruppen bzw. „Dritte“, z.B. Hochschulgruppen oder Vereine, dürfen SQM-Maßnahmen vorschlagen, wobei die Förderfähigkeit der Maßnahme(n) von folgenden Kriterien abhängt, die erfüllt sein sollten:

    • Sie müssen durch die Universität beauftragt werden. Diese Beauftragung kann durch eine/n Beschäftigte/n der Universität vorgenommen werden, die/der dann als Projektverantwortliche/r für die Ordnungsmäßigkeit und Regelkonformität der Verwendung der Gruppe zugewiesenen Mittel haftet.
    • Ist die Gruppe deutschland- bzw. weltweit aktiv, sollte nachgewiesen werden, dass die SQM finanzierten Maßnahmen für Studierende der Universität Göttingen zugänglich sind.
      D.h. beispielsweise, dass im Rahmen der Maßnahme geplante Vorträge am Standort Göttingen angeboten werden und nicht deutschlandweit, um allen Studierenden der Universität Göttingen die Teilnahme an der Veranstaltung einfach und ohne Reiseaufwand zu ermöglichen.
    • Die SQM finanzierten Maßnahmen müssen allen Studierenden der Universität Göttingen offenstehen, unabhängig davon, ob sie Mitglied der Gruppe sind.

    Honorar
    Aufwandsentschädigungen, z.B. das Honorar für einen Vortrag/Beitrag einer Gastrednerin/eines Gastredners, dürfen aus SQM finanziert werden, insofern ein Lehrbezug erkennbar ist.

    Honorierung individueller Leistungen
    Die Vergabe von Stipendien an Studierende, insbesondere aufgrund besonderer Leistungen, herausgehobener Befähigungen, herausragender ehrenamtlicher Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung, dient weder der Sicherung und Verbesserung der Lehre noch trägt diese zur allgemeinen Förderung der Studienbedingungen bei, so dass eine (auch nur mittelbare Quer-)Subventionierung unzulässig ist.

    Eine solche Honorierung individueller Leistungen mit SQM ist unzulässig, da sie insgesamt nicht zu einer Sicherung oder Verbesserung der Studienbedingungen beizutragen imstande ist.

I

    Informationsmaterialien
    Informationsmaterialien für Studierende, die den Studienverlauf betreffen (z.B. Erstsemester-Informationsmappen), sind SQM-förderfähig. Ebenso förderfähig sind Flyer und Aushänge zur Ankündigung SQM-finanzierter Angebote, z.B. Gastvorträge.

    Internationalisierung
    Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Internationalisierung der Lehre und der Studienbedingungen sind SQM-förderfähig, z.B. die Internationalisierung der Curricula, internationale Karriereberatung oder Förderberatung für internationale Studierende.

    Internationale Studierende
    Maßnahmen für internationale Studierende, die an der Universität Göttingen immatrikuliert sind, sind SQM-förderfähig, wenn diese Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen beitragen.

L

    Labor-/Lehr-/Lernraumausstattung
    SQM-förderfähig sind die Sicherung und Verbesserung - einschließlich Modernisierung - der Ausstattung von Lehr- und Laborräumen sowie von Lernarbeitsplätzen und -räumlichkeiten (inkl. Gruppenplätzen), z.B.:

    • Laborausstattungen (einschließlich Schutzkleidung, Verbrauchsmaterialen)
    • Geräte, Multimedia (u.a. Smartboards, Beamer, Mikrophone)
    • Mobiliar, Beleuchtung
    • WLAN
    • PC-Arbeitsplätze
    • Software bzw. Softwarelizenzen für Studierende

    • Dies beinhaltet ebenso die Sicherung und Verbesserung der IT-Versorgung der Studierenden (Computerzugänge, Funknetz, Notebookarbeitsplätze) sowie z.B. den Einsatz von Classroom Response Systemen in der Lehre (u.a. Clicker-System).

      Lernmittel zur Überlassung an Studierende sind generell nur aus SQM förderbar, wenn es keine Möglichkeit gibt, die Dinge zu verleihen, z.B. Chemikalien für Experimente im Rahmen von Seminararbeiten. Laborkittel u.ä. dürfen hingegen nur leihweise überlassen werden.

      Zudem sind Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der baulichen Infrastruktur (Substanzerhaltung, Instandsetzung, Modernisierung) SQM-förderfähig, sofern sie der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen dienen sowie zur Sicherung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der bestehenden baulichen Infrastruktur (insbesondere Bibliotheks-, Lehr-, Labor- und Lernräume).

      SQM können im Umfang von bis zu 40 Prozent je Semester für Maßnahmen zur Verbesserung der lehrbezogenen Infrastruktur unter Berücksichtigung des Klimaschutzes verwendet werden.

    Lehrveranstaltungen
    Die Vergütung sowie Reise- und Übernachtungskosten (außer Verpflegung einschließlich Getränke) für Gastdozentinnen/Gastdozenten, die für Lehrvorträge und –aufträge an die Universität Göttingen kommen, dürfen aus SQM finanziert werden.

    (Gast-)Geschenke (Präsentkörbe o.ä.), z.B. für Gastredner/innen, auch wenn diese auf ein Honorar verzichten, dürfen nicht durch SQM finanziert werden. Gleiches gilt für die Dekoration.

    Auslagen für die Verpflegung (einschließlich Getränke) im Rahmen der Veranstaltung dürfen nicht durch SQM finanziert werden.

    Absolventenfeiern (z.B. musikalisches Rahmenprogramm, Einladungskarten, Blumen, Fotoauftrag) sind nicht SQM-förderfähig.

    Die Anmietung von Räumen der Universität Göttingen (inkl. Sternenwarte, Pauliner Kirche etc.) sowie externer Räumlichkeiten dürfen nicht durch SQM finanziert werden.

    Lehr- und Verbrauchsmaterialien
    Lehr- und Verbrauchsmaterialien sind SQM-förderfähig.

    Hierunter fallen z.B.:

    • Druckguthaben* für alle Studierenden einer Fakultät
    • Skripte
    • Kleingeräte für Praktikumsräume
    • Chemikalien für praktische Übungen

    • * Das Druckguthaben kann von Studierenden dezentral auf Fakultätsebene vorgeschlagen werden. Diese Maßnahme ist aber nur dann förderfähig, wenn sie allen Studierenden innerhalb der betreffenden Fakultät gleichermaßen zugutekommt.

    Leihpools
    SQM-förderfähig sind die Einrichtung neuer sowie die Sicherung und Verbesserung bestehender Leihpools für Studierende, z.B. leistungsstarke Laptops mit lizenzpflichtiger Software, Audio- und Videogeräte sowie mobile (Mess-)Geräte für studienbezogene Projekte.

P

    Personal
    Das Personal der Hochschule lässt sich ganz allgemein in hauptberufliches und nebenberufliches Personal unterteilen.

    Hauptberufliches Personal:
    Als Mitglieder der Universität können alle Mitarbeiter/innen Vorschläge zur Verwendung von SQM einreichen. Förderfähig sind dabei aber nur Maßnahmen, von denen vorrangig die Studierenden profitieren, z.B. Geräteausstattung für Praktikumsräume. Maßnahmen, die vor allem der eigenen Forschungsarbeit von Mitarbeiter/innen dienen, von denen aber die Studierenden keinen oder nur geringen Nutzen haben, können nicht aus SQM finanziert werden.

    Zur Sicherung und Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen können mit Hilfe der SQM auch neue Stellen eingerichtet werden, sei es durch die Stundenaufstockung einer bereits bestehenden, die Wiederbesetzung einer freiwerdenden oder die Schaffung einer ganz neuen Stelle.

    Vorrangig sollte zusätzliches Lehrpersonal zur Vertiefung oder Ergänzung des allgemein erforderlichen Lehrangebots sowie zur Verkleinerung der Gruppengrößen aus SQM finanziert werden. (Der Bezug zur Lehre muss in der Stellenausschreibung und/oder der Funktionsbeschreibung sichergestellt sein.) Dazu gehören:

    • die Einrichtung zusätzlicher Professuren (W1, W2, W3) (einschließlich Versorgungszuschläge, ggf. einschließlich Ausstattung und Leistungsbezüge)
    • die vorgezogene Wiederbesetzung von Professuren (W1, W2, W3) einschließlich Versorgungszuschläge, ggf. einschließlich Ausstattung und Leistungsbezüge)
    • Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA), wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Akademische Rätinnen/Räte ohne oder mit Anteil für eigene Weiterqualifikation

    • Verwaltungsstellen können nur dann aus SQM finanziert werden, wenn Sie einem der folgenden Zwecke dienen:

      • Administration von SQM (einschließlich Beratung zum Einreichen von Vorschlägen)
      • Beratung und Betreuung von Studierenden
      • Qualitätsmanagement von Studium und Lehre
      • Hochschuldidaktik
      • E-Learning-Service
      • Erweiterung von Service und Öffnungszeiten der Bibliotheken und anderer für die Lehre vorgehaltener Einrichtungen

      • Bei Fragen bezüglich des Stundenumfangs, der Lehrverpflichtung oder Befristungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte vor Einreichen Ihres Vorschlags an die Personalabteilung. Die Bewilligung eines Vorschlags bedeutet nicht automatisch, dass die Maßnahme auch wie geplant umgesetzt werden kann. Ist die Umsetzung aus personalrechtlichen Gründen nicht möglich, muss der Vorschlag entsprechend modifiziert werden. Andernfalls gilt die Maßnahme als beendet.

        Für neu einzurichtenden Stellen können, neben den Personalkosten, auch bis zu 1.500 Euro für die Ausstattung des Arbeitsplatzes, z.B. für einen PC, bewilligt werden.

        Darüber hinaus ist die Weiterbildung aller Lehrenden sowie aller Mitarbeiter/innen, die in der Beratung und Betreuung der Studierenden tätig sind, aus SQM förderfähig.

        Nebenberufliches Personal:
        Neben hauptberuflichem Personal können studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte zur Einrichtung zusätzlicher Propädeutika, Tutorien, Repetitorien sowie für sonstige Aufgaben in der Lehre aus SQM finanziert werden.

        Ebenso förderfähig sind Lehraufträge und Gastvorträge, einschließlich der anfallenden Reisekosten.

    Projektverantwortliche/r
    Bei Verwendungsvorschlägen von Studierenden ist ein/e Projektverantwortliche/r für die Umsetzung hilfreich, die/der die Durchführung der Maßnahme begleitet, z.B. ein/e Professor/in oder eine Person aus dem Studiendekanat. Hier ist eine kurze schriftliche Einverständniserklärung der benannten Person erforderlich. (Insofern die/der Projektverantwortliche nicht zugleich auch die/der Kostenstellenverantwortliche ist, muss die Übernahme der Projektverantwortung vorab mit der/dem Kostenstellenverantwortlichen abgeklärt werden.)

    Sofern studentische dezentrale Vorschläge, die ohne Benennung einer bzw. eines Projektverantwortlichen eingereicht und von den zuständigen Gremien positiv entschieden werden, wird den Studiendekaninnen und Studiendekanen die Projektverantwortung übertragen. Dies gilt gleichermaßen für studentische zentrale SQM-Vorschläge, die von der Studienqualitätskommission und dem Präsidium nach Stellungnahme des Senats beschlossen wurden. Die Zuordnung zu einer Fakultät richtet sich dabei nach der Fakultätszugehörigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Eine Ablehnung der Projektverantwortung ist nicht möglich.

    Aufgabe/Funktion der/des Projektverantwortlichen:
    Bei zentralen Maßnahmen erhält die/der Projektverantwortliche die SQM auf einen neu eingerichteten Fonds, der ausschließlich für die bewilligte Maßnahme angelegt und ihrer/seiner Kostenstelle zugeordnet wird. Die SQM werden zu Beginn des Semesters zur Verfügung gestellt, für das die Maßnahme „bewilligt“ wurde, und können dann entsprechend von der/dem Projektverantwortlichen abgerufen werden. Bei dezentralen Maßnahmen wird der/dem Vorschlaggeber/in im Bewilligungsschreiben eine Projektnummer mitgeteilt. Mithilfe dieser Projektnummer erfolgen alle Rechnungsbuchungen über den allgemeinen SQM-Fonds der Fakultät.

    Wenn Studierende etwas bestellen möchten, sollten sie sich an Ihre/n Projektverantwortliche/n wenden, die/der die Bestellung für sie durchführt, da es in bestimmten Bereichen Sonderkonditionen für die Universität Göttingen gibt, die mitgenutzt werden sollten. In Ausnahmefällen kann eine Bestellung nach Rücksprache mit der/dem Projektverantwortlichen auch selbst von den Studierenden aufgegeben werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Bestellung und die Rechnung auf die Universität Göttingen ausgestellt werden. Bitte im Vorfeld klären, ob die Rechnungen z.Hd. der/des Projektverantwortliche/n geschickt bzw. adressiert werden dürfen. Es muss immer die Original-Rechnung vorliegen.

    Nach deren Eingang muss die Rechnung von der/dem Projektverantwortlichen umgehend kontiert und von unterschriftsberechtigten Personen sachlich sowie rechnerisch richtig gezeichnet werden. Anschließend ist die Rechnung, ggf. über das Studiendekanat, an die Finanzabteilung weiterzuleiten, welche die Zahlung vornimmt.

R

    Raummiete
    Die Anmietung von Räumen der Universität Göttingen (inkl. Sternenwarte, Pauliner Kirche etc.), z.B. für Lehrveranstaltungen wie Vorträge oder Workshops, sowie externer Räumlichkeiten dürfen nicht durch SQM finanziert werden.

    Rechnungen
    Rechnungen für SQM-Maßnahmen müssen immer im Original vorliegen und an die Universität Göttingen adressiert sein. Bitte im Vorfeld klären, ob die Rechnungen z.Hd. der/des Projektverantwortlichen geschickt werden können.

    Die Rechnung sollte von der/dem Projektverantwortlichen kontiert (z.B. Vermerk von welchem Fonds bezahlt wird) und als inhaltlich „okay“ abgezeichnet werden.

    Anschließend wird die Rechnung zur entsprechenden SQM-Verwaltungsstelle weitergereicht; wenn es sich z.B. um eine Fakultät handelt, dann zur/zum SQM-Verantwortlichen oder zum Studiendekanat. Dort wird die Rechnung dann rechnerisch abgezeichnet.

    Die Rechnung wird dann in die Finanzabteilung weitergeleitet und dort aus dem der Maßnahme zugeordneten Fonds bezahlt.

    Die genehmigten SQM-Beträge dürfen nicht überschritten werden.

    Reisekosten
    Reise- und Übernachtungskosten von SQM-finanzierten Lehrbeauftragten, Gastdozentinnen/ Gastdozenten und Gastvortragenden sind SQM förderfähig.

    Für Studierende können Reise- sowie Übernachtungskosten aus SQM finanziert werden, wenn die Reise den Wissenserwerb fördert, z.B.:

    • bei einer Pflichtexkursion im Rahmen universitärer Lehrveranstaltungen (Voraussetzung: angemessener Eigenbeitrag der Studierenden)
    • für die Teilnahme an Fachtagungen
    • für die Teilnahme an studentischen Wettbewerben und Planspielen
    • im Rahmen der Recherche zu Abschlussarbeiten (forschungsorientierte Lehre)

    • Da aus SQM keine Stipendien finanziert werden dürfen, ist bei Maßnahmen, die Einzelreisen von Studierenden beinhalten, stets darauf zu achten, dass alle Studierenden „des Fachs“ die gleichen Zugangschancen zu einer Förderung haben.

      Auslagen für die Verpflegung (einschließlich Getränke) sowie Tagegeld dürfen nicht durch SQM finanziert werden.

    Renovierung
    Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. der Austausch eines Bodenbelags oder Maler- und Elektroarbeiten, können durch SQM finanziert werden, insofern die betreffenden Räumlichkeiten vorwiegend von Studierenden genutzt werden, z.B. Praktikumsgebäude, Hörsaalgebäude und Seminarräume.

S

    Sachmittel
    Insofern sie der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen dienen, sind u.a. folgende Sachmittel SQM-förderfähig:

    • Lehraufträge
    • Honorar sowie Reise- und Übernachtungskosten für Gastredner/innen
    • Werbematerial (Flyer, Poster etc.)
    • Büromaterial
    • Informationsmaterial
    • Druckguthaben*
    • Druckkosten für Skripte
    • Renovierungs-/Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden/Räumlichkeiten (z.B. Praktikumsgebäude, Hörsaalgebäude, Seminarräume, Räumlichkeiten studentischer Organe/Vertreter (z.B. Fachschaften, AStA)), die vorwiegend von Studierenden genutzt werden
    • (Labor-/Sport-)Geräte

    • *Das Druckguthaben kann von Studierenden dezentral auf Fakultätsebene vorgeschlagen werden. Diese Maßnahme ist aber nur dann förderfähig, wenn sie allen Studierenden innerhalb der betreffenden Fakultät zugutekommt.

    Sanierung
    Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. der Austausch eines Bodenbelags oder Maler- und Elektroarbeiten, können durch SQM finanziert werden, insofern die betreffenden Räumlichkeiten vorwiegend von Studierenden genutzt werden, z.B. Praktikumsgebäude, Hörsaalgebäude und Seminarräume.

    Soziale Förderung
    Die soziale Förderung von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen, z.B. Studierende mit Kindern und behinderte Studierende, ist SQM-förderfähig. Voraussetzung ist, dass es sich um hochschuleigene Angebote handelt.

    Beispiele:

    • Das Unterhalten von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern (Krabbelgruppen, Kindertagesstätten, Kindergärten etc.) oder deren Subventionierung
    • Einrichtung von besonderen Arbeitsplätzen und das Anbieten sonstiger Servicedienstleistungen für Studierende mit Behinderung

    Sport(-geräte)
    Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Angebote des Hochschulsports, auch zur Gesundheitsprävention für Studierende, einschließlich Sportgeräteausstattung, sind SQM-förderfähig.

    Über die Durchführung von Sportgeräteinvestitionen, deren zu erwartende Kosten 100.000 Euro in Sachmitteln übersteigen, soll erst nach externer gutachtlicher Stellungnahme abschließend entschieden werden; aus dieser muss erkennbar sein, welcher Vorteil für die Lehre in der Anschaffung liegt (§ 3 (3) SQM-RiLi).

    Stipendiatinnen/Stipendiaten
    Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Studierende (immatrikuliert) oder Mitarbeiter/innen (z.B. Doktorandinnen/Doktoranden mit Forschungsstipendien) der Universität Göttingen sind, dürfen ebenso SQM-Maßnahmen vorschlagen, wie auch alle anderen Studierenden und Mitarbeiter/innen der Universität.

    Eine Finanzierung von Stipendien aus SQM ist nicht möglich.

    Studierende
    Studierende haben die Möglichkeit über die Verwendung der SQM mitzuentscheiden, z.B. durch Mitwirkung in der Studienqualitätskommission (SQK) oder in der Studienkommission (SK) ihrer Fakultät. Diese Gremien sind jeweils hälftig mit Studierenden besetzt.

    Sie können aber auch eigene Verwendungsvorschläge einreichen. Damit eine von Studierenden vorgeschlagene Maßnahme gefördert werden kann, muss ein/e Projektverantwortliche/r der Universität Göttingen bzw. der entsprechenden Fakultät benannt sein, die/der die Ordnungsmäßigkeit und Regelkonformität der Verwendung der zugewiesenen Mittel betreut. Dies kann z.B. ein/e Professor/in sein oder eine Person aus dem Studiendekanat. Hier ist eine kurze schriftliche Einverständniserklärung der benannten Person erforderlich.

    Sofern studentische dezentrale Vorschläge, die ohne Benennung einer bzw. eines Projektverantwortlichen eingereicht und von den zuständigen Gremien positiv entschieden werden, wird den Studiendekaninnen und Studiendekanen die Projektverantwortung übertragen. Dies gilt gleichermaßen für studentische zentrale SQM-Vorschläge, die von der Studienqualitätskommission und dem Präsidium nach Stellungnahme des Senats beschlossen wurden. Die Zuordnung zu einer Fakultät richtet sich dabei nach der Fakultätszugehörigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Eine Ablehnung der Projektverantwortung ist nicht möglich.

    Internationale Studierende, die an der Universität Göttingen immatrikuliert sind, dürfen ebenfalls Maßnahme-Vorschläge einreichen.

V

    Veranstaltungen
    Die Vergütung sowie Reise- und Übernachtungskosten (außer Verpflegung einschließlich Getränke) für Gastdozentinnen/Gastdozenten, die für Lehrvorträge und –aufträge an die Universität Göttingen kommen, dürfen aus SQM finanziert werden.

    (Gast-)Geschenke (Präsentkörbe o.ä.), z.B. für Gastredner/innen, auch wenn diese auf ein Honorar verzichten, dürfen nicht durch SQM finanziert werden. Gleiches gilt für die Dekoration.

    Auslagen für die Verpflegung (einschließlich Getränke) im Rahmen der Veranstaltung dürfen nicht durch SQM finanziert werden.

    Absolventenfeiern (z.B. musikalisches Rahmenprogramm, Einladungskarten, Blumen, Fotoauftrag) sind nicht SQM-förderfähig.

    Die Anmietung von Räumen der Universität Göttingen (inkl. Sternenwarte, Pauliner Kirche etc.) sowie externer Räumlichkeiten darf ebenfalls nicht aus SQM finanziert werden.

    Vereine
    Alle Gruppen bzw. „Dritte“, z.B. Hochschulgruppen oder Vereine, dürfen SQM-Maßnahmen vorschlagen, wobei die Förderfähigkeit der Maßnahme(n) von folgenden Kriterien abhängt, die erfüllt sein müssen:

    • Sie müssen durch die Universität beauftragt werden. Diese Beauftragung kann durch eine/n Beschäftigte/n der Universität vorgenommen werden, die/der dann als Projektverantwortliche/r für die Ordnungsmäßigkeit und Regelkonformität der Verwendung der Gruppe zugewiesenen Mittel haftet.
    • Ist die Gruppe deutschland- bzw. weltweit aktiv, sollte nachgewiesen werden, dass die SQM finanzierten Maßnahmen nur für Studierende der Universität Göttingen zugänglich sind.
      D.h. beispielsweise, dass im Rahmen der Maßnahme geplante Vorträge am Standort Göttingen angeboten werden und nicht deutschlandweit, um allen Studierenden der Universität Göttingen die Teilnahme an der Veranstaltung einfach und ohne Reiseaufwand zu ermöglichen.
    • Die SQM finanzierten Maßnahmen müssen allen Studierenden der Universität Göttingen offenstehen, unabhängig davon, ob sie Mitglied der Gruppe sind.

    Verpflegung
    Auslagen für die Verpflegung (einschließlich Getränke), z.B. während einer Exkursion oder Veranstaltung, dürfen nicht durch SQM finanziert werden.

W

    Weiterbildung
    Eine Weiterbildung der Lehrenden (einschließlich Tutorinnen/Tutoren und Mentorinnen/Mentoren) sowie der in der Beratung und Betreuung der Studierenden Beschäftigten dürfen aus SQM finanziert werden. Hier können z.B. die Angebote der Hochschuldidaktik genutzt werden oder Angebote externer Bildungsträger.

    Werbematerial/-maßnahmen
    Werbemaßnahmen (Roll-Ups, Flyer, Poster etc.) und Werbespots fallen unter Sachmittel und dürfen durch SQM finanziert werden, insofern sie der Sicherung und Verbesserung der Lehre dienen. Give aways (vgl. Geschenke) dürfen nicht aus SQM finanziert werden.

    Wettbewerbe
    Bezuschussungen von Aufwendungen für die Teilnahme an studentischen Wettbewerben, Planspielen, Moot Courts, u.ä. sind SQM-förderfähig.

    Bedingung: Gleiche Zugangschancen für alle Studierenden des Fachs.

    Workshops
    Workshops zur Erleichterung des Studieneinstiegs bzw. zur Unterstützung bei verzögerter Studienorientierung sind SQM-förderfähig. Ebenso wie fachliche Workshops im Rahmen von Lehrveranstaltungen.



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