Rückblick auf den Workshop „Zwang im Dienste der Behandlung“ (23.–24. Oktober 2025)
Am 23. und 24. Oktober 2025 fand im Tagungszentrum an der Sternenwarte in Göttingen der interdisziplinäre Workshop „Zwang im Dienste der Behandlung“ statt. Das Zentrum für Medizinrecht richtete die Veranstaltung gemeinsam mit der DGPPN und der AEM aus.
Im Mittelpunkt des geschlossenen Workshops standen die vielfältigen Erscheinungsformen und Herausforderungen von Zwangsmaßnahmen in medizinischen, pflegerischen, ethischen und rechtlichen Kontexten. Anlass waren unter anderem die weitreichenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung sowie die erneute Befassung des Gerichts im Jahr 2024, die den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2026 neue Rahmenbedingungen für Zwangsbehandlungen bei rechtlich betreuten Personen zu schaffen.
Die Teilnehmenden aus unterschiedlichen Professionen diskutierten offen über Praxis, Grenzen und Interpretationen von Zwang in verschiedenen Versorgungsbereichen – von psychiatrischen Einrichtungen über Intensivstationen bis hin zu Pflegeeinrichtungen und Wohnheimen.
Der Workshop begann am ersten Tag mit einem Begrüßungskaffee und bot neben intensiven fachlichen Gesprächen auch Raum für persönlichen Austausch, insbesondere beim gemeinsamen Workshop-Dinner am Abend. Für die Verpflegung war an beiden Tagen umfassend gesorgt.
Die Veranstaltung endete am 24. Oktober um 16:00 Uhr und wurde von den Organisatoren, Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp und Prof. Dr. Jürgen L. Müller, als wichtiger Beitrag zur interdisziplinären Auseinandersetzung mit Zwangsmaßnahmen im Behandlungskontext gewürdigt.