Martin Ertelt
Bewerbung, Administration und Beratung
Oeconomicum, Raum 1.112
Tel.: +49 (0)551/39-26540
Annegret Schallmann
Beratung
Oeconomicum, Raum 1.116
Tel.: +49 (0)551/39-27159
Für eine Zulassung zum Promotionsstudiengang sind gemäß der Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften (PDF) folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Abgeschlossenes Master-Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens einem Jahr (insgesamt mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkte) oder einen gleichwertigen Studiengang in einer Fachrichtung, die an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vertreten ist oder einer verwandten Fachrichtung.

2. Die fachliche Einschlägigkeit des Vorstudiums wird durch folgende Leistungen nachgewiesen:
a) Nachweis von Prüfungsleistungen aus dem Bachelor- oder Master-Studium oder einem vergleichbaren Studiengang im Umfang von wenigstens 100 Anrechnungspunkten in dem Fach, in dem das Promotionsverfahren durchgeführt werden soll, oder
b) Nachweis von Prüfungsleistungen aus dem Bachelor- oder Master-Studium oder einem vergleichbaren Studiengang im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten in dem Fach, in dem das Promotionsverfahren durchgeführt werden soll, und Nachweis von Prüfungsleistungen aus dem Bachelor- oder Master-Studium oder einem vergleichbaren Studiengang im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten in weiteren Fächern, in dem im Rahmen der Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften (GGG) oder der Graduiertenschule für Geisteswissenschaften Göttingen (GSGG) ein Promotionsverfahren durchgeführt werden kann.

Der Graduiertenausschuss kann die Feststellung der fachlichen Einschlägigkeit davon abhängig machen, Leistungen, die bislang noch nicht erbracht wurden, innerhalb von zwei Semestern nachzuholen (Lernvertrag von max. 30 Anrechnungspunkten).

3. Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss mit einer Abschlussnote oder einen gleichwertigen Abschluss von mindestens gut (2,5) oder der Nachweis der besonderen Eignung durch ein vorzulegendes Exposé; die Entscheidung wird durch den Graduiertenausschuss auf der Grundlage eines Fachgutachtens einer externen Gutachterin oder eines externen Gutachters getroffen.

4. Betreuungszusage (Dies ist eine Erklärung einer oder eines prüfungsberechtigten Mitglieds oder Angehörigen der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität über die Annahme der Kandidatin oder des Kandidaten als Doktorandin oder Doktoranden).

Sprachnachweise

1. Deutschkenntnisse: Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelor- oder Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (DSH 2).

ODER

2. Englischkenntnisse:
Vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist ausgenommen, wer ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachweist. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, weisen ausreichende Englischkenntnisse durch Mindestleistungen in einem international anerkannten Test nach:
a) Cambridge Certificate in Advanced English,
b) Cambridge Certificate of Proficiency in English,
c) “International English Language Testing System” (IELTS) mindestens Niveaustufe “Band 6”,
d) mindestens 550 Punkte im handschriftlichen Test des “Test of English as a Foreign Language” (paper based TOEFL),
e) mindestens 220 Punkte im computergestützten Test des “Test of English as a Foreign Language” (computerbased TOEFL),
f) mindestens 83 Punkte im ”new internet based TOEFL - Test of English as a Foreign Language”,
g) UNIcert der Stufe „III“,
h) C1-Nachweis nach CEF (Common European Framework). Das erfolgreiche Absolvieren des Tests darf in der Regel nicht länger als drei Jahre vor dem Eingang des Antrags auf Zugang und Zulassung zum Promotionsstudiengang zurückliegen. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Nachweis eines Tests sind Bewerberinnen und Bewerber mit einem mindestens zweijährigen Studien- oder Berufsaufenthalt in einem englischsprachigen Land (Amtssprache) innerhalb der letzten drei Jahre vor Eingang des Antrags auf Zugang und Zulassung.

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften (PDF)


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