Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft

Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft

Göttinger Sommerschule zum Chinesischen Recht 2026

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Das Deutsch-Chinesische Institut für Rechtswissenschaft der Georg-August-Universität Göttingen lädt herzlich zur Göttinger Sommerschule zum Chinesischen Recht 2026 vom 14.-18. September 2026 ein!

Die von Prof. Dr. Pißler mitgeleitete Veranstaltung richtet sich an Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Praktikerinnen und Praktiker, die sich mit dem chinesischen Recht auseinandersetzen möchten - sei es, um erste Einblicke zu gewinnen oder bereits vorhandene Kenntnisse zu vertiefen.

Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entwicklungen des chinesischen Rechts, ausgewählte Rechtsgebiete sowie Einblicke in die chinesische Rechtspraxis. Die Sommerschule bietet dabei Raum für fachlichen Austausch und Diskussion mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Praktikerinnen und Praktikern aus Deutschland und China.

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt:

Wo? Heyne-Haus, Büttner-Raum 2, Göttingen
Wann? 14.-18. September 2026

Freuen Sie sich auf interessante Vorträge, internationale Referierende und einen vielseitigen fachlichen Austausch!


Zur Anmeldung bitte eine E-Mail an ChinaRecht@jura.uni-goettingen.de schreiben!


14. Junges Forum zum chinesischen Recht am 19.03.2026

„Eine Plattform für die nächste Generation“
Bericht von Keanu Demuth


Am 19. April 2026 veranstaltete das DCIR das „14. Junge Forum zum Chinesischen Recht,“ ein wiederkehrendes Event, das nichts von seiner Kontinuität und Relevanz verloren hat. Anders als im Vorjahr wurde das Forum als Hybridveranstaltung angeboten, wobei das DCIR zahlreiche Teilnehmende vor Ort begrüßen konnte. Sowohl für die Teilnehmenden vor Ort als auch für die Online-Gäste eröffnete das 14. Junge Forum die Möglichkeit, sich als Teil des juristischen Nachwuchses einzubringen und zugleich eine Brücke zwischen der chinesischen und der deutschen Rechtskultur zu schlagen. „Das 14. Junge Forum zum Chinesischen Recht ist eine Plattform für die nächste Generation“, betonte Institutsdirektor Prof. Dr. José Martínez in seiner Begrüßungsrede vor den Teilnehmenden.

Zu Beginn gab Prof. Dr. Knut Benjamin Pißler, China-Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Recht in Hamburg, einen interessanten Einblick in die chinesische Rechtsterminologie, insbesondere unter Einsatz von DeepL. Prof. Dr. Pißler machte anhand von Übersetzungsübungen deutlich, dass der Übersetzer DeepL zwar ein wichtiges Hilfsmittel sei, aber terminologische Ungenauigkeiten aufweise. Zum Vergleich veranschaulichte er, wie juristische Begriffe durch ChatGPT übersetzt werden. Zudem machte Prof. Dr. Pißler auf hilfreiche Datenbanken wie Faxin (法信) aufmerksam, die vom obersten Volksgerichtshof betrieben werden und für Göttinger Studierende leicht zugänglich sind.

Anschließend gab es einen spannenden Vortrag des China-Experten Ralph Koppitz mit dem Titel „Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit und in China – Gesetze, Vorschriften und Praxis.” Koppitz arbeitet als Rechtsanwalt und Partner für die Rechtsberatung von RÖDL in Shanghai. Ralph Koppitz erklärte, dass es Herausforderungen gebe, wie dem zunehmenden Wettbewerb auf dem chinesischen Markt. Außerdem veranschaulichte er, wie China über die Jahre zum Know-how- und Technologiegeber avanciert ist – anhand beeindruckender Videoclips fortschrittlicher chinesischer Androiden. „Aufgrund der zahlreichen Innovationen aus China sind Rechtsschutz und Juristen besonders gefragt“, so Ralph Koppitz. Zudem gab Koppitz den Teilnehmenden wertvolle Hinweise für ihren ersten Chinaaufenthalt.

Danach präsentierte Rechtsanwältin Dr. Madeleine Martinek von der Kanzlei GÖRG, Berlin einen aufschlussreichen Überblick über die „Vertragsgestaltung im Chinageschäft unter besonderer Berücksichtigung der chinesischen Schiedsgerichtsbarkeit”. Dr. Martinek machte auf Aspekte aufmerksam, die zu beachten sind vor dem Vertragsschluss zwischen einem deutschen und chinesischen Unternehmen. Außerdem erläuterte sie die Vor- und Nachteile bei der Anwendung des UN-Kaufrechts und wies auf die Besonderheiten der chinesischen Schiedsgerichtsbarkeit hin.

Abschließend stellte Ranling Zhang, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DCIR, den Doppelmasterstudiengang “Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung” der Universitäten Göttingen und Nanjing vor. Minte Nagel, die erfolgreich den Doppelmasterstudiengang absolviert hat, machte darauf aufbauend eine Berufsvorstellung nach dem Master mit dem Fokus „sinojuristisch forschen und promovieren.“ Minte Nagel arbeitet als wissenschaftliche Assistentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg und gab den Teilnehmer:innen interessante Berufseinblicke und Perspektiven.

Das 14. Junge Forum zum Chinesischen Recht bot erneut Raum für einen lebendigen Austausch. Fachkundige Juristinnen und Juristen sowie China-Expertinnen standen bereit, um die Fragen der Teilnehmenden zu beantworten – und sie auf ihrem Weg als zukünftige Brückenbauerinnen und Brückenbauern zwischen China und Deutschland zu begleiten.
Forum 2026


Konferenz & Nachwuchskolloquium des DCIR der Universitäten Göttingen und Nanjing am 25.-26.11.25

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Am 25. und 26. November veranstaltete das Deutsch-Chinesische Institut für Rechtswissenschaft (DCIR), ein seit mittlerweile schon seit 36 Jahren bestehendes Gemeinschaftsprojekt der Universitäten Göttingen und Nanjing, unter dem Titel „Recht als Ordnungsfaktor in grenzüberschreitenden Kontexten“ eine zweitägige Konferenz an der Juristischen Fakultät. Hierzu versammelten sich am ersten Konferenztag zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Göttingen und Nanjing, um sowohl aktuelle als auch grundlegende Fragen zu diskutieren, die durch die ökonomische und politische Globalisierung hervorgerufen werden. Dabei konnte als gemeinsamer Ertrag festgehalten werden, dass nur ein rechtlicher Rahmen, der praktikable sowie wertebasierte Regelungen enthält und der auf diskursive Weise unter wechselseitiger Anerkennung unterschiedlicher Vorstellungen und Traditionen zustandekommt, den Akteuren bei transnationalen Sachverhalten hinreichende Orientierungssicherheit verschafft. Am zweiten Konferenztag stellten dann deutsche und chinesische Doktorandinnen und Doktoranden im Rahmen eines Nachwuchskolloquiums ihre Forschungsergebnisse zur Diskussion und trugen so zur weiteren Vertiefung des rechtswissenschaftlichen wie auch des interkulturellen Austausches zwischen Deutschland und China bei. Für das nächste Jahr ist eine Folgekonferenz in Nanjing in Aussicht genommen.