Mit ERASMUS im Ausland studieren
Italien:
Università degli Studi di Napoli 'L'Orientale'
Università degli Studi di Palermo
Università degli Studi di Roma 'La Sapienza'
Und nun auch
Griechenland:
Wer kann sich
bewerben (Zugangsvoraussetzungen)?
Studierende, die regulär
an der Universität Göttingen zum Zeitpunkt der Bewerbung (BA, MA, Promotion) immatrikuliert
sind. Fachfremde Bewerbungen sind nicht möglich.
Nachweis ausreichender
Sprachkenntnisse: Ein Studium im Ausland sollte aufgrund des Bewerbungsablaufes
und der Aneignung der notwendigen Sprachkenntnisse frühzeitig geplant werden.
So empfiehlt es sich, dass Sie sich bereits früh im Studium bei dem
Programmbeauftragten (Prof. Dr. Bergemann) über die vorhandenen Angebote
informieren.
Sollte der Bewerbung bereits
eine Erasmus+ Mobilität im gleichen Studienlevel vorausgegangen sein, ist ein
entsprechender Nachweis zu führen.
Bewerbungsverfahren
Die nächste Bewerbungsfrist
endet am 31. Januar des Jahres (nächstmöglich 2025) sowohl für das
darauffolgende Wintersemester (nächstmöglich 2025-2026) als auch das
Sommersemester (nächstmöglich 2026). Sie sollten möglichst eine Woche früher
alle Unterlagen zusammengetragen haben. Zudem bitten wir Sie mit ausreichend
zeitlichem Abstand zur Bewerbungsfrist mit dem Erasmus-Beauftragten des
Instituts Kontakt aufzunehmen. Darüber hinaus wird empfohlen sich mit der
Auslandsstudienberatung der Abteilung Göttingen
International in Verbindung zu setzen und sich allgemein über das Thema
Erasmus+ Auslandsstudium und/oder -praktikum
sowie aktuelle Ausschreibungen informieren zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung
inklusive des Uploads notwendiger Dokumente ausschließlich online über das dort
zugängliche Mobilitätsportal erfolgt. Für die Registrierung im Portal verwenden
Sie bitte (verpflichtend!) Ihre Studierendenemailadresse.
Auswahl- und
Nominierungsverfahren
Die Auswahl im Erasmus+ Programm
erfolgt nach universitätsweit geltenden Kriterien. Ausgewählten Studierenden wird ein
Platzangebot unterbreitet, welches innerhalb einer vorgegebenen Frist
anzunehmen oder abzulehnen ist. Eine verbindliche Meldung der Nominierung
gegenüber der Abteilung Göttingen International erfolgt anschließend durch den
Programmbeauftragten bis spätestens 30.04. des Jahres (nächstmöglich 2025). Die
Nominierung an der Partneruniversität erfolgt ebenfalls durch den
Programmbeauftragten innerhalb der von den Partnern vorgegebenen Frist.
Kontaktdaten
Prof. Dr. Johannes Bergemann
Tel.: (0551) 39 - 27502
e-mail: jbergem@uni-goettingen.de
Julius Roch
Tel.: (0551) 39 - 29236
e-mail: julius.roch@uni-goettingen.de