8. September 2025, 17:15 Uhr, Online-Verfahren und Prozessmaximen im Zivilprozess in Japan

Die fortschreitende Digitalisierung des Zivilverfahrens wirft nicht nur in Deutschland zentrale Fragen auf, sondern prägt auch die rechtsvergleichende Diskussion weltweit. Besonders die Erfahrungen anderer Rechtsordnungen eröffnen wertvolle Perspektiven auf Chancen und Herausforderungen digitaler Verfahrensgestaltungen.

Vor diesem Hintergrund laden wir herzlich zum Gastvortrag von Prof. Dr. Masahisa Deguchi ein: „Online-Verfahren und Prozessmaximen im Zivilprozess in Japan“

„Online-Verfahren und Prozessmaximen im Zivilprozess in Japan“
Montag, 8. September 2025, 17:15 Uhr
Großes Sitzungszimmer der Juristischen Fakultät, Universität Göttingen
sowie online über Zoom

Prof. Deguchi wird in seinem Vortrag die jüngsten Entwicklungen des Online-Verfahrens im japanischen Zivilprozessrecht vorstellen und diese insbesondere anhand der grundlegenden Prozessmaximen – wie Mündlichkeit, Unmittelbarkeit und Öffentlichkeit – kritisch beleuchten. Damit bietet sich die seltene Gelegenheit, aus erster Hand Einblicke in die Digitalisierungsprozesse der japanischen Justiz zu gewinnen und deren Bedeutung für den internationalen Diskurs zu reflektieren.

Zur Person:
Herr Prof. Dr. Masahisa Deguchi ist Inhaber des Lehrstuhls für Zivilprozessrecht an der Ritsumeikan Universität in Kyoto und zählt zu den international renommiertesten Zivilprozessrechtsvergleichern. Sein wissenschaftlicher Werdegang ist eng mit Deutschland verbunden: Bereits 1983–1985 verbrachte er einen Studienaufenthalt in Freiburg, dem weitere Forschungsaufenthalte in den Jahren 1994 und 2007 folgten, gefördert durch den DAAD sowie die Alexander-von-Humboldt-Stiftung. 1991 wurde er an der Universität Freiburg bei Prof. Arens und Prof. Leipold mit einer Arbeit zum einstweiligen Rechtsschutz promoviert.

Für sein außerordentliches Engagement um die deutsch-japanischen Beziehungen – insbesondere im Bereich der Rechtswissenschaft – wurde Prof. Deguchi mit dem Ja-De-Preis in Köln ausgezeichnet. Im Jahr 2006 erhielt er zudem das Bundesverdienstkreuz. Darüber hinaus fördert er seit vielen Jahren den wissenschaftlichen Austausch zwischen beiden Ländern, unter anderem durch die Organisation regelmäßiger Studienaufenthalte für japanische Studierende in Deutschland.

Die Veranstaltung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Praktikerinnen und Praktiker sowie an alle Interessierten, die sich mit den Herausforderungen und Perspektiven der Digitalisierung des Zivilverfahrens befassen und den rechtsvergleichenden Austausch suchen.