
Promotionsstudium und Dissertationsschrift
Promovieren
Das Exposé dient Ihnen als Promovierenden und den Betreuenden als Skizze der Arbeit, um die geplante Entwicklung und Ausarbeitung der eigenen Fragestellung zu veranschaulichen, um somit einen ersten Eindruck von Gegenstand und Ziel der Untersuchung zu gewinnen.
Das Exposé enthält Angaben über Thema, Forschungsproblem, Forschungsziel und das methodische Vorgehen, ein Literaturverzeichnis sowie einen Arbeitsplan für Ihre Dissertation. Das Exposé sollte ca. 10 Seiten umfassen und aus sich heraus, auch ohne Lektüre der zitierten oder im Anhang aufgeführten Literatur verständlich sein. Ist Ihr Promotionsvorhaben Teil eines (Drittmittel-) Projektes, stellen Sie das Gesamtprojekt kurz vor und erläutern die thematische Beziehung zwischen Ihrem Vorhaben und dem Projekt.
Für den Fall, dass Ihr Exposé zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorlag, können Sie dieses bis sechs Monate nach der Immatrikulation nachreichen. Zur Unterstützung findet im Einführungsmodul ein gesonderter Workshop zur Unterstützung statt.

Kontakt: Schreibberatung
Wir legen sehr viel wert auf eine gute Betreuung unserer Promovierenden. Dazu empfehlen wir, bereits zu Beginn des Promotionsstudiums ein Gespräch mit der erstbetreuenden Person zu führen. Grundlage dafür kann dieser Erwartungsabgleich sein, der zuerst unabhängig voneinander auszufüllen ist.
Neben Ihrer erstbetreuenden Person benennen Sie bis drei Monate nach Beginn des Studiums bzw Einreichen des Exposés zwei weitere Personen (Betreuungsausschuss/thesis committee), die Sie während Ihrer gesamten Promotion unterstützen. Im Regelfall werden diese Personen dann auch Ihre Arbeit begutachten und die Disputation abnehmen.
Daher ist es sinnvoll, Personen zu suchen, die eine gute fachliche Ergänzung zu Ihrer erstbetreuenden Person darstellen. Mit dem Betreuungsausschuss treffen Sie sich dann mindestens einmal im Jahr und diskutieren Ihren Arbeitsfortschritt sowie das weitere Vorgehen. Diese Treffen dokumentieren Sie auch im Studienbuch.
Dem Betreuungsausschuss gehören neben der erstbetreuenden Person wenigstens zwei weitere promovierte Personen angehören, darunter wenigstens eine weitere Prüfungsberechtigte beziehungsweise ein weiterer Prüfungsberechtigter. Die prüfungsberechtigten Mitglieder des Betreuungsausschusses sollen zueinander nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Wenigstens ein Mitglied des Betreuungsausschusses muss hauptberufliches Mitglied der Hochschullehrergruppe der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen sein.
Detailliertere Informationen finden Sie in §5 der Prüfungs- und Studienordnung des Promotionsstudiengangs.
Ziel des begleitenden Promotionsstudiums Sozialwissenschaften ist es, Sie zu qualifizieren, verantwortliche Aufgaben in Forschung und Lehre und in außeruniversitären Berufsfeldern zu übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Sie neben einer eigenständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit (Dissertation), in der die Beherrschung der mit dem Fach assoziierten Fertigkeiten und Methoden demonstriert wird, darauf abgestimmte Lehrangebote absolvieren.
Das Promotionsstudium umfasst insgesamt 20 Credits in folgenden Bereichen:
- Einführungsmodule – Onboarding Workshop
- Kolloquien und Tagungen
- Ergänzende Module, z.B. Forschungsmethoden, Wissenschaftliches Lehren
An der Sozialwissenschaftlichen Fakultät können Sie kumulativ promovieren oder eine Monographie verfassen. Wenn Sie kumulativ promovieren, verfassen Sie wissenschaftliche Artikel, sogenannte Paper/Journal-Artikel, die in wissenschaftlichen Fachzeitschriften, den sogenannten Journals, veröffentlicht werden können bzw. sollen. Das genaue Vorgehen besprechen Sie jeweils individuell mit Ihrer Erstbetreuerin/ Ihrem Erstbetreuer und dem Studiendekanat.
Die kumulative Dissertation besteht aus drei eigenständigen wissenschaftlichen publikationsfähigen Beiträgen, wovon wenigstens ein Beitrag in alleiniger oder Erstautor*innenschaft verfasst sein muss. Außerdem muss einer der Beiträge nach einem externen wissenschaftlichen Begutachtungsverfahren in einer referierten Fachzeitschrift zur Veröffentlichung angenommen worden sein. Die Publikationen sind durch eine aussagekräftige Einführung in die den Publikationen zugrundeliegende wissenschaftliche Fragestellung sowie eine Zusammenfassung, in der die eigenen Ergebnisse in den fachlichen Kontext eingeordnet werden, und ein Literaturverzeichnis zu ergänzen.
Neben fachlichen Ansprechpersonen bietet (Ihnen) die Universität weitere Anlaufstellen, an die Sie für Unterstützung in Ihrem Promotionsvorhaben wenden können.