DEZENTRALES QUALITÄTSMANAGEMENT IN STUDIUM UND LEHRE
Im Rahmen der Systemakkreditierung des universitären Qualitätsmanagementsystems für den Bereich Studium und Lehre hat die Juristische Fakultät seit 2019 ein dezentrales Qualitätsmanagementsystem aufgebaut und weiterentwickelt.
Auf dieser Website möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick dazu bieten, was Systemakkreditierung bedeutet und wie das Qualitätsmanagementsystem für Studium und Lehre der Universität an der Juristischen Fakultät umgesetzt wird.
Unser dezentrales Qualitätsmanagementsystem (dQMS) lebt dabei von der Beteiligung aller Statusgruppen. Ihre Meinung ist uns wichtig. Wir freuen uns also, wenn Sie Lust haben, sich am Akkreditierungsprozess zu beteiligen. Informationen über Wege zur Mitarbeit für Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Hochschullehrer*innen finden Sie im Anschluss.
Was ist Systemakkreditierung?
Im Zuge der Systemakkreditierung muss eine Hochschule nachweisen, dass sie formale und fachlich-inhaltliche Kriterien systematisch umsetzt. Hierfür muss das Qualitätsmanagementsystem regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche vorsehen, an denen interne und externe Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expert*innen, Vertreter*innen der Berufspraxis und Absolvent*innen beteiligt sind.
Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätsmanagementsystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten.
Hierzu hat die Universität Göttingen ein eigenes Qualitätsverständnis formuliert, welches sich im Leitbild Lehren und Lernen, der "Ordnung über das Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre und die Evaluation der Lehre", den universitätsweit verbindlichen Qualifikationszielen für die Curriculumentwicklung sowie den inhaltlichen Kriterien zur internen Akkreditierung von Studiengängen konkretisiert.
Das Qualitätsmanagement in Studium und Lehre dient dem Zweck, interne Akkreditierungsverfahren der Studiengänge durchzuführen. Darüber hinaus zielt es auf die kontinuierliche Sicherung und Verbesserung der Qualität von Studium, Lehre und zugehörigen Strukturen und Prozessen unter Einbezug möglichst vieler an Studium und Lehre beteiligter Universitätsangehöriger sowie Externer ab. Es soll so die Ergebnisqualität der Studienangebote garantieren und die Entwicklung einer gesamtuniversitär getragenen Qualitätskultur fördern. Zugleich soll es spezifische Ausprägungen von Lehr- und Studienqualität befördernden Prozessen auf Fakultätsebene ermöglichen. Darüber hinaus beinhaltet es Elemente zur Sicherung und Verbesserung der ihm eigenen Prozessqualität. Das Ineinandergreifen der Qualitätsregelkreise auf zentraler und dezentraler Ebene ist in folgendem Schaubild dargestellt:
Ihr Engagement als Studierende
Als Studierender unserer Fakultät können Sie sich im Rahmen der Systemakkreditierung engagieren, indem Sie als Studierendenvertreter*in für Ihren Studiengang für die Teilnahme an den Qualitätsrunden der Fakultät benannt werden. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die Fachschaft Jura (fachschaft@jura.uni-goettingen.de). Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der Fachschaft.
Ihr Engagement als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
Als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in unserer Fakultät können Sie sich im Rahmen der Systemakkreditierung engagieren, indem Sie als Vertreter*in für Ihren Studiengang für die Teilnahme an den Qualitätsrunden der Fakultät benannt werden. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die*den jeweilige*n Studiengangverantwortliche*n oder das Studiendekanat.
Ihr Engagement als Hochschullehrer*in
In den internen Qualitätsrunden wird die Hochschullehrer*innengruppe durch die*den jeweiligen Studiengangverantwortliche*n vertreten. Sollten Sie ohne Studiengangverantwortung trotzdem an einer Qualitätsrunde teilnehmen wollen, kontaktieren Sie gerne das Studiendekanat.