Modalitäten der Zwischenprüfung
Änderung der Zwischenprüfung ab dem WS 2024/25 (Mag.Theol.120)
Die Zwischenprüfung (Mag.Theol.120) besteht seit dem Wintersemester 2024/25 aus einem Studienentwicklungsgespräch im Umfang von ca. 30 Minuten, das mit zwei Dozent:innen (darunter mindestens einem/einer Hochschullehrer:in) geführt wird. Die Fakultät gibt für jeden Prüfungstermin zwei Paare von Gesprächspartner:innen bekannt.
Grundlage des Studienentwicklungsgesprächs ist – neben einer tabellarischen Übersicht über die besuchten Lehrveranstaltungen – ein 8.000 bis 10.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassender Bericht zur Anlage des bisherigen Studiums, der darüber Auskunft gibt,
(1) welche besonders bedeutsamen Einsichten die zu prüfende Person über den Inhalt des Theologiestudiums sowie den inneren Zusammenhang der theologischen Fächer gewonnen hat,
(2) welche zwei oder drei wissenschaftlichen Methoden ihr für das theologische Arbeiten besonders wichtig erscheinen und
(3) worin sie den Zusammenhang von inhaltlichen Einsichten und wissenschaftlichen Methoden der Theologie sieht.
Das Studienentwicklungsgespräch selbst thematisiert auf der Grundlage dieses Berichts die Planung des Hauptstudiums, insbesondere die Setzung von Studienschwerpunkten und weitere Studienoptionen. Es wird nicht benotet, sondern mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind a) die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungen in den drei alten Sprachen und b) die erfolgreiche Absolvierung der Module Mag.Theol.101a und 102a sowie der Basismodule in AT, NT, KG, ST und PT.
Formulare für die Anmeldung und der Termin für den Anmeldeschluss werden auf dieser Seite jeweils rechtzeitig veröffentlicht. Die vollständig ausgefüllten Formulare sind zusammen mit dem o.g. Bericht sowie der dazugehörigen Übersicht im Prüfungsamt einzureichen.
Prüfungstermine: In jedem Semester besteht die Möglichkeit, die Zwischenprüfung am Ende der Vorlesungszeit (letzte Vorlesungswoche) zu absolvieren. Darüber hinaus werden in der Regel auch Prüfungstermine angeboten, die am Beginn des jeweils nachfolgenden Semesters liegen.
Als bestanden gilt die Zwischenprüfung erst dann, wenn sämtliche Module des Grundstudiums vollständig abgeschlossen sind. Das Zwischenprüfungszeugnis dokumentiert alle im Grundstudium absolvierten Leistungen.
Mag.Theol.112a (WS 2022/23 bis SoSe 2024)
Voraussetzungen für die Anmeldung sind a) die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungen in den drei alten Sprachen und b) die erfolgreiche Absolvierung der Module Mag.Theol.101a und 102a, der Basismodule in AT, NT und KG sowie des Basismoduls ST, sofern dieses nicht durch die Fachprüfung im Rahmen der Zwischenprüfung abgeschlossen wird. Anstelle der mündlichen Prüfung in dem exegetischen Fach, in dem keine Klausur absolviert wird, kann eine ST-Proseminararbeit oder eine mündliche Prüfung in Ökumenischer Theologie, Judaistik bzw. Religionswissenschaft absolviert oder (aus Mag.Theol.106a bzw. 108a) anerkannt werden.
Im Übrigen gelten für Mag.Theol.112a die gleichen Bestimmungen wie für die Zwischenprüfung in Gestalt von Mag.Theol.112 (s. unten).
Mag.Theol.112 (bis SoSe 2022)
Die Zwischenprüfung im Studiengang Magister Theologiae markiert den Übergang vom Grund- zum Hauptstudium. Sie besteht aus einer exegetischen Klausur (Altes Testament oder Neues Testament), einer mündlichen Prüfung im Fach Kirchengeschichte und einer mündlichen Prüfung in demjenigen exegetischen Fach, in dem keine Klausur geschrieben wird. Diese zweite mündliche Prüfung kann in Mag.Theol.112 durch eine Vier-Wochen-Arbeit (in AT [im Falle einer NT-Klausur] bzw. NT [im Falle einer AT-Klausur], ST oder PT) ersetzt werden.
Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind
a) die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungen in den drei alten Sprachen,
b) der Nachweis von mindestens 75 Credits aus dem Grundstudium,
c) der Abschluss der Module Mag.Theol.101, 102, 105 und 106,
d) der Abschluss der Module Mag.Theol.103 und 104 bzw. eines dieser Module, sofern das andere erst im Rahmen der Zwischenprüfung selbst abgeschlossen werden soll.
Als bestanden gilt die Zwischenprüfung erst dann, wenn sämtliche Module des Grundstudiums vollständig abgeschlossen sind. Das Zwischenprüfungszeugnis dokumentiert alle im Grundstudium absolvierten Leistungen.