Abschlussarbeiten in der Ethnologie (BA/MA)

Mit der Bachelor- oder Masterarbeit weisen Studierende ihre grundsätzliche Befähigung zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten nach. Das bedeutet konkreter, ein Problem systematisch und mit den Methoden des Faches in einem festgelegten Zeitraum bearbeiten zu können, ein selbstständiges, wissenschaftlich begründetes Urteil zu entwickeln, wissenschaftlich fundierte Aussagen zu treffen und die Ergebnisse sprachlich wie formal angemessen darzustellen.


Studierende (BA & MA) wählen sich in der Regel selbst ein Thema für ihre Abschlussarbeit aus. In Ausnahmefällen bieten Dozierende auch mögliche Themen zur Bearbeitung an. Damit die Themenwahl aber nicht zur Qual wird, sollten Studierende sich drei wichtige Fragen stellen:
  1. Was interessiert mich? Denk an vergangene Seminare oder an Prüfungsleistungen, die dir etwas gebracht haben! So kannst du auf Vorwissen aufbauen und Themen weiterentwickeln, zu denen du schon gearbeitet hast!
  2. Was können die Lehrenden am Institut gut betreuen – regional oder thematisch? Wir Lehrenden betreuen vorzugsweise Abschlussarbeiten innerhalb unserer eigenen regionalen und thematischen Schwerpunkte, weil wir dazu auch am besten beraten können. Wir empfehlen deshalb, unsere Personalseiten auf Forschungsschwerpunkte unseres Instituts und einzelner Lehrender zu durchsuchen.
  3. Was könnte für meine Zeit nach dem Studium sinnvoll und hilfreich sein? Welche Themen, Schwerpunktsetzungen und Arbeitsweisen bieten sich an angesichts meiner Planungen für Berufseinstieg oder Aufbau-Studium? Sollte ich ein Thema an der Schnittstelle zu einem anderen Fach wählen, weil mir dann die BA-Arbeit für ein MA-Studium in diesem anderen Fach angerechnet werden kann?
Weitere Anregungen:
  1. Nachschauen, ob Lehrende konkrete Themen für Abschlussarbeiten anbieten! Zum Beispiel Prof. Schareika auf Studienprojekte (BA/MA)!
  2. Unseren Showroom besuchen, in dem Studierende ihre Forschungsprojekte im Rahmen ihrer Abschlussarbeit vorstellen, und sich davon inspirieren lassen!
  3. In unserer Galerie veröffentlichter Abschlussarbeiten stöbern und sich davon inspirieren lassen!
  4. Im Ethnologie-OPAC die vielen Titel der Abschlussarbeiten anschauen, die dort erfasst sind (Suchschlüssel „Signatur“, Suchbegriff „Ex.A.*“)!
  5. Weitere, allgemeine Hilfen und Materialien zur Themenfindung bietet die Sowi-Schreibberatung.
Für Abschlussarbeiten werden immer zwei Betreuungspersonen benötigt, die gleichzeitig auch Gutachter:innen sind. Der oder die Erstgutachter:in ist in der Regel auch die Hauptbetreuungsperson. Für die Suche nach geeigneten Betreuungspersonen empfehlen wir Recherchen auf unseren Webseiten zu Forschungsschwerpunkten der Lehrenden, um eine möglichst passgenaue inhaltliche Betreuung zu erreichen.

  • Im BA kommen als Betreuungspersonen alle Mitarbeiter:innen des Instituts in Frage, promovierte wie auch promovierende. Dazu zählen auch die assoziierten Professuren am CeMIS (z.B. Eisenlohr und Roberts). Die Betreuung durch zwei promovierende Personen ist aber zu vermeiden. Mindestens eine Betreuungsperson sollte promoviert sein.
  • Im MA kommen als Erstgutachter:innen nur promovierte Mitarbeiter:innen des Instituts in Frage; dazu zählen auch die assoziierten Professuren am CeMIS (z.B. Eisenlohr und Roberts). Als Zweitgutachter:innen können auch die promovierenden Mitarbeiter:innen des Instituts angefragt werden.
  • Generell kann die zweite Betreuungsperson auch von einem anderen Institut/Fach oder ganz von außerhalb kommen, sofern sie fachlich qualifiziert ist.
  • Eine Liste der prüfungsberechtigten Personen in der Ethnologie findet sich auf dieser Seite des Prüfungsamtes (gilt für BA und MA gleichermaßen).

Weitere Empfehlungen:

  1. Das erste Gespräch für eine Betreuungsanfrage sollte gut vorbereitet sein! Es sollte überzeugend dargelegt werden können, dass man sich bereits ernsthaft über mögliche Themen, Fragerichtungen usw. Gedanken gemacht hat, gerne auch in bewusster Anknüpfung an Wissen/Literatur/Schwerpunkte absolvierter Seminare. Aussagen wie „Ich möchte irgendwas zu ‚Landgrabbing‘ oder zu ‚Frauenrechten im Islam‘ machen“ qualifizieren noch nicht für eine ernsthafte Themensuche.
  2. Ein Exposé ist eine gute Möglichkeit, bisherige Überlegungen zu Themenwahl und Fragestellung möglichst knapp und konkret zusammenzustellen. Mögliche Elemente eines solchen Konzeptpapiers: Fragestellung, Erkenntnisinteresse, Ziel, Vorgehensweise, Auswahl von Theorien/Methoden/Konzepten, erste Grobgliederung, bislang recherchierte Literatur, Zeitplan.
  3. Nach erfolgter Betreuungszusage sollte der vereinbarte Zeitplan ernstgenommen werden. Sollte sich dieser verschieben oder verzögern, ist dies unbedingt mit den Betreuungspersonen zu kommunizieren. Ansonsten haben diese das Recht, aufgrund der teils vielen Betreuungsanfragen ihre Zusage wieder zurückzunehmen.
  4. Die zeitliche Planung sollte auch berücksichtigen, dass eine regelmäßige Betreuung der Arbeit nur in der Vorlesungszeit gewährleistet werden kann. Lehrende sind in der vorlesungsfreien Zeit regelmäßig forschungs- und urlaubsbedingt abwesend!

  • Abschlussarbeiten an der Sowi-Fakultät können rund ums Jahr beim Prüfungsamt angemeldet werden. Die dafür nötigen Anmeldungsformulare und Merkblätter zur BA-/MA-Arbeit findet man auf dieser Seite des Prüfungsamtes.
  • Für die Anmeldung muss eine Mindestanzahl an Credits im jeweiligen Fachstudium, in dem die Arbeit geschrieben wird, erreicht worden sein. Im Mono-BA sind das 70 Credits, im 2-Fächer-BA 50 C, im Mono-MA 51 C und im Kombi-MA 44 C (davon 33 C im Fachstudium).
  • Auf dem Anmeldeformular ist der Titel der Arbeit auf Deutsch und Englisch einzutragen. Es handelt sich dabei um einen Arbeitstitel, der bei der finalen Abgabe noch leicht verändert werden kann, solange klar bleibt, dass Thema und Fragestellung gleichgeblieben sind.
  • Die Unterschriften der beiden Gutachter:innen sind von den Studierenden selbst einzuholen (auch über Email möglich).
  • Nach der Anmeldung „tickt die Uhr“, beginnt die jeweils geltende Bearbeitungszeit (12 Wochen für BA-Arbeiten, 6 Monate für die MA-Arbeit). Der „beste“ Anmeldezeitpunkt kann individuell variieren, je nachdem, ob sich ein fixer Abgabetermin eher förderlich oder eher lähmend auf den Bearbeitungsprozess auswirkt.
  • Ein Rücktritt von der angemeldeten Abschlussarbeit ist nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit möglich.
  • Fristverlängerungen können nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (i.d.R. Attest) beim Prüfungsamt gewährt werden; dafür muss der Nachweis auch einen Zeitraum benennen. Dieser Nachweis muss direkt über eCampus eingereicht werden. Eine Anleitung zum Hochladen des Attests findet sich hier.
  • Bei Vorliegen von Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen können Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden. Hierzu wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt dringend empfohlen: Informationen zum Nachteilsausgleich.

  • Für Formalia und Richtlinien zum wissenschaftlichen Arbeiten ist unbedingt unser Leitfaden für akademische Hausarbeiten zu beachten.
  • Eine gute Orientierung für den Schreibprozess liefert auch unser Infoblatt Abschlussarbeiten: Bewertungskriterien, das die Gütekriterien auflistet, an denen Abschlussarbeiten gemessen werden.
  • Für den Umfang von Abschlussarbeiten kann man in der Planung von ca. 40 Seiten für BA-Arbeiten und von 60-80 Seiten für MA-Arbeiten ausgehen. Mehr Infos dazu auf unserem In-foblatt Zum Umfang von Abschlussarbeiten.
  • Die Betreuungsperson unterstützt primär in der Phase der Themenfindung, in der Ausrichtung und Eingrenzung der Fragestellung, in der Wahl geeigneter theoretischer Ansätze und methodischer Vorgehensweisen und in der Planung einer sinnvollen Gliederung der Arbeit. Bei Bedarf kann die Betreuung dann auch im Schreibprozess selbst in Anspruch genommen werden, etwa bei Blockaden oder grundsätzlichen Verständnisschwierigkeiten.
  • Für den gesamten Planungs- und Schreibprozess steht darüber hinaus die Sowi-Schreibberatung mit vielen nützlichen Tipps und verschiedenen Workshops zur Verfügung (s. auch Kap. „Hilfen und Anregungen“).

  • Abgabe: Vor Ablauf der Bearbeitungszeit ist die Abschlussarbeit ausschließlich in elektronischer Form über einen Upload direkt in FlexNow einzureichen (mehr dazu im Infoblatt zum Upload). Mit der Abgabe erfolgt auch die Selbständigkeitserklärung. Die Weiterleitung der Arbeit an die Gutachter:innen wird vom Prüfungsamt vorgenommen.
  • Begutachtung und Notenbekanntgabe: Die Gutachter:innen fertigen innerhalb der geltenden Frist die Gutachten an (BA-Arbeiten: 8 Wochen; MA-Arbeiten: 8 bis max. 10 Wochen) und reichen sie beim Prüfungsamt ein. Dort werden die Bewertungen in FlexNow eingetragen und die errechnete Gesamtnote verbucht. Die Notenbekanntgabe erfolgt wie üblich über eine automatische Systemmail an die studentische Mailadresse.
  • Studierende, die einen triftigen Grund für eine Beschleunigung der Begutachtung haben oder eine Vorab-Bestätigung über das Bestehen der Arbeit benötigen (z.B. für ein anschließendes MA-Studium), sollten sich frühzeitig, noch VOR der Abgabe, mit ihren Gutachter:innen in Verbindung setzen!

Vor der Beantragung des Zeugnisses sollten BA-Studierende eingehend prüfen, ob sie alle Möglichkeiten etwa der Notenumwandlung ausgeschöpft haben, die ihnen die jeweilige Prüfungs- und Studienordnung gibt. Mehr Informationen im Merkblatt "Notenumwandlungen" des Prüfungsamtes. Antragsformulare für Notenumwandlung und Zeugniserstellung aller Studiengänge finden sich hier.

  • BA-Studierenden ist für den gesamten Bearbeitungsprozess der Besuch eines „Kolloquiums für Abschlussarbeiten“ dringend zu empfehlen. Diese werden in jedem Semester von allen Professor:innen angeboten und können auch dann besucht werden, wenn die Betreuungspersonen keine Professor:innen sind. Im Kolloquium lernt man, ein Konzept für eine wissenschaftliche Abschlussarbeit zu erstellen, zu präsentieren und argumentativ zu verteidigen. Das Kolloquium ist auch ein wichtiges Peer-Format für gegenseitigen Austausch unter den Studierenden, für kritisches Feedback und kollegiale Unterstützung. Die Teilnahme kann unter SQ.Sowi.22 (BA-Arbeitsforum) mit 4 C angerechnet werden.
  • MA-Studierende absolvieren für das Masterabschlussmodul M.Eth.1000 das Master-Kolloquium ihrer Erstbetreuungsperson, wo auch das Konzept ihrer Abschlussarbeit vorzustellen und zu verteidigen ist. Für das Kolloquium werden 5 Credits erworben, für die MA-Arbeit 25 Credits.