Wie wird man DoktorandIn?

Nachfolgend erläutern wir die Punkte, die vor dem Beginn einer Promotion zu klären sind. Bitte sehen Sie von allgemeinen Fragen an das Dekanat ab, sondern gehen nach den beschriebenen Schritten vor.

Erfüllen Sie die Zulassungsbedingungen?

Die Zulassung zum Promotionsstudiengang PHYSIK wird durch die Promotionsordnung des GAUSS-Programmes der Universität geregelt. Es gibt keine offiziellen Bewerbungsfristen. Voraussetzung für die Zulassung ist erfolgreicher Abschluss eines konsekutiven mathematisch-naturwissenschaftlichen Master-Studiengangs mit einer Regelstudienzeit von wenigstens einem Jahr und einer Gesamtstudiendauer von wenigstens vier Jahren, der erfolgreiche Abschluss eines mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiengangs mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern oder der Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört.
Abschlussprüfungen, die in einem Land außerhalb der Bologna-Signatarstaaten bestanden worden sind, werden von der Fakultät auf Gleichwertigkeit geprüft.

Eine/n Betreuer/in und ein Thema finden

Zusätzlich zum akademischen Hintergrund müssen Sie eine schriftliche Betreuungszusage einer im Programm prüfungsberechtigten Person vorlegen.
Dazu sollten Sie bereits eine Idee davon haben, in welchem spezifischen Forschungsgebiet Sie promovieren möchten. Die Fakultät deckt praktisch die gesamte Physik ab: von Teilchenphysik bis zu Kosmologie und von reiner Theorie (z.B. Quantenfeldtheorie) bis zur handfesten experimentellen Physik (z.B. Festkörper- und Halbleiterphysik). Eine detaillierte Liste der Forschungsgebiete finden Sie in unserer Fakultätsbroschüre.
Kontaktieren Sie die ProfessorInnen oder DozentInnen der Physik direkt. Je mehr Sie über deren Arbeit wissen und wie Sie in deren Forschungsaktivitäten passen könnten, desto besser sind Ihre Chancen, eine Betreuungszusage zu erhalten.

Betreuungsausschuss

Nachdem Betreuer/in und Thema gefunden sind, suchen Sie gemeinsam mit Ihrer/m prüfungsberechtigten Betreuer/in noch zwei weitere Mitglieder für Ihren Betreuungsausschuss (Thesis Committee). Dabei ist zu beachten, das wenigstens zwei prüfungsberechtigte Personen, hierunter die prüfungsberechtigte Erstbetreuerin oder der prüfungsberechtigte Erstbetreuer, sowie eine weitere wenigstens promovierte Person dem Betreuungsausschuss angehören. Wenigstens eines der Mitglieder, darunter wenigstens eines der prüfungsberechtigten Mitglieder, darf in keinem dienstlichen Weisungsverhältnis zu einem der beiden anderen Mitglieder stehen.

Formellen Zulassungsantrag stellen (beim Dekanat)

Bitte beachten Sie hierfür die Anleitung auf der GAUSS Seite.

Finanzierung

Unabhängig von der formellen Zulassung zur Promotion ist die Frage der Finanzierung.
Ihre potenzielle Doktormutter/Ihr potenzieller Doktorvater sollte Ihnen dabei helfen können, eine passende Finanzierung zu finden; allerdings ist nicht immer eine Anstellung im Institut möglich.
Sie können sich auch für ein Stipendium bewerben.