Ankündigung: Besprechung der Hausarbeit Strafrecht I

Besprechung der Hausarbeit Strafrecht I aus WiSe 2024/25

Am Freitag, den 20.06.2025 von 13 bis 15 Uhr (c.t.) findet die Besprechung der Hausarbeit Strafrecht I aus dem WiSe 2024/25 in ZHG 009 statt. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise:

  • Zunächst wird die Hausarbeit samt Lösungsvorschlag vorgestellt und besprochen. In diesem Rahmen können Sie auch Fragen stellen.
  • Sollten Sie gegen die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung remonstrieren wollen, so beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und Vorgaben:

    • Die persönliche Teilnahme an der Besprechung ist zwingende Voraussetzung für eine Remonstration. Bitte kommen Sie in diesem Fall nach der Besprechung der Hausarbeit zum Dozentenpult und tragen Sie in der ausliegenden Anwesenheitsliste (leserlich) Ihre Matrikelnummer und Ihre Unterschrift ein. Dadurch wird Ihre Teilnahme an der Besprechung für die Remonstrationsführung nachgewiesen.
    • Die Remonstrationsfrist beginnt nach der Besprechung und endet am 27.06.2025, 23:59 Uhr. Remonstrationen sind ausschließlich per Mail an lduttge@gwdg.de zu senden und müssen drei PDF-Dokumente beinhalten: (1) Ein Remonstrationsschreiben mit Begehr, Beanstandung und Begründung, (2) Ihre Hausarbeit (mit etwaigen Korrekturanmerkungen) und (3) dem Votum.
    • Für die formalen Anforderungen müssen Sie zudem zwingend den Remonstrationsleitfaden des Prüfungsamtes der Juristischen Fakultät beachten. Vor Anstrengung eines Remonstrationsverfahrens empfehlen wir Ihnen die Lektüre des Aufsatzes "Sinn und Unsinn von Remonstrationen" und bitten Sie auch die grundsätzliche Möglichkeit der reformatio in peius, also der nachträglichen Herabsetzung der Bewertungsstufe, zu bedenken.