Den Prozess der Anerkennung von Inlandsleistungen verdeutlicht auch die hier verlinkte Grafik. Module der Universität Göttingen: Module, die Sie innerhalb eines Studiengangs an der Universität Göttingen absolviert haben, können gemäß der Modulnummer angerechnet werden, wenn das Modul ebenso im „neuen“ Studiengang wählbar ist. Nicht bestandene Module werden in diesem Fall als Fehlversuche übernommen. Bei einem Wechsel der Fakultät und Modulen anderer Fakultäten kontaktieren Sie bitte die Studienberatung. Module anderer inländischer Universitäten: Alle absolvierten Module, die eine Relevanz in Ihrem neuen Studiengang haben oder einem hier existierenden Modul ähnlich sind, können im Rahmen eines Anrechnungsantrages geprüft werden. In der Regel können sich Bachelorstudierende nur Bachelorveranstaltungen anrechnen lassen und Masterstudierende nur Masterleistungen. Bitte überprüfen Sie im FlexStat, ob das Modul bereits anerkannt ist. Ist dies der Fall, muss kein Anerkennungsantrag gestellt werden: Anerkennungen => Anerkannte Leistungen (nach ausländischer Universität) => Land wählen => Universität wählen => Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät wählen Wenn das von Ihnen gewünschte Modul bereits in Ihrem Studiengang gemäß Ihrer Prüfungsordnung und vor nicht mehr als fünf Jahren anerkannt wurde, wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt der Fakultät. Dort wird unter Vorlage Ihres Leistungsnachweises die Anrechnung direkt durchgeführt. Bitte füllen Sie den Antrag auf Anerkennungen von Inlandsleistungen vollständig aus. Achten Sie darauf, alle Angaben zu machen, insbesondere den Modulnamen und ggf. die Modulnummer. Dem Antrag fügen Sie bitte folgende Dokumente bei und erstellen dann eine PDF-Datei je Antrag inklusive der Anlagen: Darüber hinaus senden Sie uns bitte als separate Datei: Bitte beachten Sie, dass die Modulbeschreibung auf Deutsch oder Englisch vorliegen muss. Bitte schicken Sie uns die Anträge und Modulbeschreibungen als eine PDF-Datei pro Antrag per E-Mail zu. Zusätzlich zu den Anträgen benötigen wir weiterhin Ihren Leistungsnachweis und die Unbedenklichkeitsbescheinigung (s.o.). Diese werden ggf. im Original nachgefordert. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingegangene Unterlagen - pro Antrag eine PDF-Datei inkl. Modulbeschreibung - bearbeitet werden. Die Wirtschaftswissenschaftliche Studienberatung prüft Ihren Antrag und leitet ihn zur inhaltlichen Begutachtung an die Fachprüfer*innen weiter. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Anerkennung von Inlandsleistungen mindestens acht Wochen dauern kann. Fall 1: Ihr Antrag wird bewilligt Sie werden vom Prüfungsamt per E-Mail darüber informiert, dass Ihre Anerkennung im FlexNow eingetragen worden ist. Ihre Ansprechpartnerinnen im Prüfungsamt sind Frau Scheede und Frau Fedry (Link zur Teamseite des Prüfungsamts). Fall 2: Ihr Antrag wird abgelehnt Die Wirtschaftswissenschaftliche Studienberatung teilt Ihnen Ihren negativen Bescheid mit. Wir stehen Ihnen in allen weiteren Fragen jederzeit gerne beratend zur Seite. 37073 Göttingen Oeconomicum, 1. Obergeschoss
Anerkennung von Inlandsleistungen
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