Anerkennung von Alternativmodulen



Wo finde ich die Regelungen zur Beantragung eines Alternativmoduls?


Die studiengangspezifischen Prüfungsordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (außer Wirtschaftspädagogik) ermöglichen in ausgewählten Bereichen (z. B. Wahlbereich oder Studium Generale) anstelle der genannten Module auch andere Module (Alternativmodule) zu belegen (siehe auch das hier verlinkte Schaubild). Bitte informieren Sie sich in Ihrer aktuell gültigen Prüfungsordnung über die Regelungen in Ihrem Studiengang. Die entsprechenden Ordnungen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge.




Wann kann ich ein Alternativmodul beantragen?


Um zu entscheiden, ob Sie einen Antrag auf Anerkennung eines Alternativmoduls stellen können, beachten Sie bitte die hier verlinkte Grafik.



Wie stelle ich den Antrag auf Anerkennung eines Alternativmoduls?


Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Wirtschaftswissenschaftlichen Studienberatung ein:



Bitte schicken Sie uns die Anträge und Modulbeschreibungen als ein PDF-Dokument pro Antrag per E-Mail zu. Zusätzlich zu den Anträgen benötigen wir weiterhin ihren Leistungsnachweis. Dieser wird ggf. im Original nachgefordert.



Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anträgen zur Anerkennung von Alternativmodulen ein längerer Prozess ist und daher dauern kann. Vor allem, wenn Sie die Anerkennung von Modulen anderer Fakultäten wünschen (nicht B.WIWI.- oder M.WIWI.-Module). Die Anerkennung bis zum Prüfungstermin kann nur gelingen, wenn der Antrag vier Wochen nach Vorlesungsbeginn gestellt wird. Bei Anträgen die danach eingehen, kann die rechtzeitige Prüfung vor dem Prüfungstermin nicht sichergestellt werden.



Bitte beachten Sie, dass Sie einen Antrag auf Anerkennung von Alternativmodulen nur dann stellen können, wenn Sie das Modul noch nicht absolviert haben (vgl. Allgemeine Prüfungsordnung § 13 (9)).




Wie verläuft die Antragsprüfung?


Die Entscheidung über die Genehmigung des Antrags trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Diese oder dieser wird vor der Entscheidung eine Stellungnahme über die Zweckmäßigkeit des Modulersatzes von Lehrenden des Studiengangs einholen, für den die oder der Studierende eingeschrieben ist.



Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden; ein Rechtsanspruch der oder des antragstellenden Studierenden besteht nicht.








Hände tippen auf der Tastatur eines Notebooks


Kontakt



Georg-August-Universität Göttingen

Service-Center für Studierende

Wirtschaftswissenschaftliche Studienberatung

Platz der Göttinger Sieben 3



37073 Göttingen



Oeconomicum, 1. Obergeschoss

Raum 1.135


Tel. 0551 39-28800
studienberatung@wiwi.uni-goettingen.de