Austauschstudium: Erasmus+ Programmländer (KA 131) und SEMP

Eine Nominierung als Erasmus+ Incoming ist nur innerhalb der im Inter-Institutional Agreement vereinbarten Studienrichtung möglich. Ausnahme: Studierende der Philologien können in Absprache mit den Programmbeauftragten und der Abteilung Göttingen International auch für ein Austauschstudium einer anderen Philologie nominiert werden. Es können nur so viele Studierenden nominiert, wie Plätze vorhanden sind. Das Splitten von Plätzen bzw. Monaten ist ausgeschlossen. Die Semesterdaten finden Sie hier.


Das Nominierungs- und Bewerbungsverfahren für Erasmus+ und SEMP Incoming Studierende

Schritt 1: Nominierung durch die entsendende Institution

Die Partnereinrichtung muss sich in unserem mobility portal registrieren.

Bitte prüfen Sie vor der Registrierung, ob Sie bereits registriert sind. Nach der Registrierung erhält der Partner eine E-Mail-Benachrichtigung und kann sich mit seinen Anmeldedaten anmelden. Diese bestehen aus:

  • Ihrer E-Mail-Adresse
  • Ihr selbstgewähltes Passwort
  • angezeigtes capture

  • Nach dem Login können die Partner damit beginnen, ihre Studierenden zu nominieren. Nur Studierende, die von unseren Partneruniversitäten über unser Mobilitätsportal nominiert wurden, können als Incoming-Austauschstudenten akzeptiert werden.
    Für Mobilitäten, die im Wintersemester 2024/25 beginnen, öffnet das Portal am 1. April 2024 und die Frist für die Einreichung einer Nominierung ist der 15. Mai 2024.
    Für Mobilitäten ab dem Sommersemester 2025 öffnet das Portal am 1. Oktober 2024 und die Frist für die Einreichung einer Nominierung ist der 15. November 2024.

    Schritt 2: Bewerbung durch Studierende

    Ihr Studierender erhält eine E-Mail mit weiteren Informationen über das Online-Bewerbungsverfahren. Die Fristen für das Ausfüllen des Antrags durch Ihre Studierenden sind:
    für Mobilitäten, die im Wintersemester 2024/25 beginnen, der 1. Juni 2024
    für Mobilitäten, die im Sommersemester 2025 beginnen, der 1. Dezember 2024

    Kommunikation:

    Für Fragen rund um das Nominierungs- und Bewerbungsverfahren empfehlen wir Ihnen, unsere E-Mailadresse incoming@uni-goettingen.de zu nutzen.

Einzelne Fakultäten, wie z.B. die Fakultät für Medizin, fordern einen Sprachnachweis. Informieren Sie sich in unserer Übersicht Sprachanforderungen oder erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Erasmus + Programmbeauftragten an den Fakultäten.

Bei Fragen zum Kursangebot und Learning Agreement, können sich nominierte Studierende an die Erasmus+ Programmbeauftragten an den Fakultäten wenden.

Studierende aus Staaten der EU und des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) brauchen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Es genügt ein gültiger Ausweis oder Reisepass.

Studierende aus den Erasmus + Programmländern Nordmazedonien, Serbien, der Türkei und Erasmus+ Partnerländern brauchen für die Einreise in der Regel ein Visum.

Wenn Sie an einer europäischen Hochschule studieren, aber Staatsangehörige*r eines Landes außerhalb der EU und des EWR sind, sind wir verpflichtet, Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu melden. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen bis spätestens 6 Wochen vor Ihrer Ankunft in Göttingen:

  • Aufenthaltstitel des EU Landes, in dem Sie studieren. Der Aufenthaltstitel muss zu Studienzwecken ausgestellt sein.
  • Pass oder ID
  • Finanzierungsnachweis, der zeigt, dass sie mindestens 992 € monatlich zur Verfügung haben, um für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen (z. B. Kopie vom Bankauszug, Stipendium oder ein Schreiben der Eltern - Formular hierfür bitte bei Fr. He nachfragen)
  • Versicherungsnachweis: Wenn Sie keine „blue European health insurance card“ (EHIC) besitzen, müssen Sie hier in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
  • Heimatadresse und Ihre Adresse in Göttingen, sofern Sie schon eine haben
  • vollständige Adresse Ihrer Heimatuniversität

Senden Sie die Unterlagen als PDF an incoming@uni-goettingen.de. Planen Sie genügend Zeit ein, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.

Krankenversicherung

In Deutschland ist eine Krankenversicherung für alle Studierende Pflicht. EU-Bürger*innen besitzen meist die European Health Insurance Card (EHIC). Klären Sie im Voraus, was alles darüber abgedeckt ist.

Wenn Sie keine European-Health-Insurance-Card (EHIC) besitzen, müssen Sie einen Vertrag mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (german public health insurance) abschließen. Weitere Informationen gibt Frau He.

Für Studierende aus der Türkei und der Schweiz existiert ein Abkommen, sodass Sie keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen müssen. Kontaktieren Sie Frau He in diesem Fall.

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Sie sind bei einem Freund zu Besuch und stolpern aus Versehen. Sie fallen auf den Tisch und sein Tablet geht dabei kaputt – nur ein Beispiel für das unbeabsichtigte Verursachen von Schäden oder Unfällen. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung besitzt hierfür eine private Haftpflichtversicherung. Obwohl diese Versicherung nicht Pflicht ist, empfehlen wir sie, da Personen- und/oder Sachschäden dadurch abgedeckt sind. Sie sind durch die Universität Göttingen nicht haftpflichtversichert. Bitte sorgen Sie selbst für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz. Eine private Haftpflichtversicherung kostet monatlich zwischen 6 und 10 Euro.

Die Unfallversicherung tritt erst zu Beginn des Semesters in Kraft. Sorgen Sie bitte selbst für ausreichenden Unfallschutz, falls Sie vor Semesterbeginn anreisen.

Die Aufenthaltskosten betragen in 2023 im Durchschnitt 650,00 € bis 850,00 €. Die Angaben sind nur ein Richtwert und nicht verbindlich. So kann es bspw. bei den Wohnungskosten zu Preisunterschieden kommen, abhängig ob es sich um eine Unterkunft im Studierendenwohnheim oder um ein privates Zimmer oder Wohnung handelt.

Weitere Informationen zu "Anreise, Ankunft und Leben in Göttingen". Diese Informationen richten sich an internationale Studierende, die ein komplettes Studium mit Abschluss in Göttingen absolvieren, sind aber auch für Austauschstudierende hilfreich.

Die Universität Göttingen bestätigt Ihnen vor Abreise Ihre Aufenthaltsdaten. Die Universität Göttingen generiert ein entsprechendes Formular aus dem Mobilitätsportal. Nur in Einzelfällen kann händisch ein papierbasiertes Dokument der Heimatuniversität ausgefüllt werden. Die Aufenthaltsbestätigung kann frühestens fünf Tage vor Ende Ihres akademischen Aufenthalts ausgestellt werden. Fachspezifische Daten (z. B. Datum der letzten Prüfung) können nur von den Programmbeauftragten an den Fakultäten bestätigt werden. Das International Office bestätigt studienrelevante Daten nur bei persönlicher Abmeldung (vorherige Terminabsprache) im Büro. Aufenthalte ohne studienrelevante Gründe können vom International Office nicht bestätigt werden.

Die Eintragung der Noten sollte in der Regel nicht länger als 4 – 6 Wochen dauern. Sollten Sie die Noten bereits früher benötigen, sprechen Sie bitte frühzeitig vor der Abreise die zuständige Lehrperson an. Das Transcript of Record können Sie sich über Flex Now via eCampus herunterladen.

Kontakt:

Xiaoting He
Raum 0.110
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

E-Mail: incoming@uni-goettingen.de
Telefon: 0551 39-21348

Sprechzeiten: Mi 14:00 - 16:00 Uhr
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