Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement


Nachhaltigkeitskonferenz 2019
Nachhaltigkeitskonferenz 2019
Aula 2016

Die Universität Göttingen stellt sich der Herausforderung, Nachhaltigkeit auch im Veranstaltungsmanagement umzusetzen. Die nachfolgenden Informationen bieten Empfehlungen zur Organisation und Durchführung nachhaltiger Veranstaltungen wie Konferenzen, Messen oder Meetings. Sie orientiert sich dabei an dem Leitfaden des Umweltbundesamts und der Checkliste der Stadt Göttingen.

Checkliste: Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement

  • Es gibt eine*n Verantwortliche*n für Nachhaltigkeitsfragen.
  • Die Nachhaltigkeitsziele für die Veranstaltung werden definiert.
  • Die Veranstaltung wird nach der Durchführung u.a. im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele evaluiert.

  • Nachhaltigkeitsziele der Veranstaltung werden den Teilnehmenden kommuniziert.
  • Bei der Anmeldung wird abgefragt ob der*die Teilnehmer*in
    • besonderen Unterstützungsbedarf hat (Geh-/ Seh-/ Hörbehinderung)
    • Allergien oder spezifische Essensgewohnheiten hat (vegan/vegetarisch). Dabei wird vegan oder vegetarisch als Standardoption angezeigt.
  • Möglichkeiten der nachhaltigen Anreise (Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften) werden kommuniziert.
  • Informationen zur nachhaltigen Mobilität vor Ort (ÖPNV, Fahrradverleih, E-Scooter, etc.) inkl. Stadtpläne von Göttingen werden weitergegeben.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass das Leitungswasser sicher getrunken werden kann und übrig gebliebene Speisen mitgenommen werden können.
  • Es wird darauf aufmerksam gemacht, entsprechende Kleidung mitzubringen, um am Veranstaltungsort nicht zu frieren oder zu schwitzen.
  • Es wird auf die Möglichkeit einer freiwilligen Kompensation der Treibhausgasemissionen hingewiesen z.B. mit atmosfair.
  • Nach der Veranstaltung wird eine Möglichkeit für Feedback gegeben.

  • Alternativen zu einer Veranstaltung vor Ort werden geprüft.
  • Eine hybride Teilnahme wird ermöglicht.
  • Der Veranstaltungsort wird mit angemessener Größe in Bezug auf die Teilnehmendenzahl gewählt.
  • Es wird ein möglichst barrierefreier Ort gewählt. Bei Teilnahme von gehbehinderten Personen wird die Barrierefreiheit zusätzlich vor Ort geprüft.
  • Veranstaltungsort und -zeit wird so gewählt, dass eine problemlose Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist.
  • Bei unterschiedlichen Veranstaltungsorten wird auf kurze Wege geachtet.
  • Es wird geprüft, ob die Raumtemperatur dezentral regelbar ist, falls ja: Es wird während der Veranstaltung nicht über 20°C geheizt und nicht mehr als unter 26°C gekühlt.

  • Feiertage der größeren Religionsgemeinschaften werden bei der Terminplanung beachtet.
  • Ausgewogenheit der Geschlechter und anderer Diversitätsdimensionen werden bei der Wahl der Referent*innen miteinbezogen.
  • Angepasste und inklusive Sprache wird in Wort und Schrift angewendet z.B. geschlechtersensibel, ggf. einfache oder leichte Sprache, Übersetzungen in Englisch.
  • Je nach Rückmeldung der Teilnehmenden bzw. bei offenen Veranstaltungen sollten:
    • Maßnahmen für Personen mit Gehbehinderung umgesetzt werden, z.B. Installation von Rampen, Unterstützung bei Ortswechseln.
    • Maßnahmen für Personen mit Sehbehinderung und blinde Personen umgesetzt werden, z.B. kontrastreiche Kennzeichnung, Leit- und Orientierungssystem.
    • Maßnahmen für Personen mit Hörbehinderung und Gehörlose umgesetzt werden, z.B. Bereitstellung geeigneter Höranlagen, Gebärdensprachdolmetscher*in.
  • Psychische Barrieren sollen weitgehend vermieden werden z.B. niederschwellige Angebote, klare Kommunikation ohne Restriktionen oder Diskriminierungen, ggf. einfache und leicht verständliche Sprache.
  • Maßnahmen zur Steigerung der Familienfreundlichkeit werden umgesetzt, z.B. Kinderbetreuung, Wahl geeigneter Veranstaltungszeiten.

  • Es wird geprüft, welche Materialien geliehen werden können und welche beschafft werden müssen z.B. Messestände.
  • Die Beschaffung von Produkten erfolgt bedarfsorientiert.
  • Bei der Beschaffung werden möglichst umweltfreundliche und recyclebare Produkte bevorzugt z.B. Servietten aus Recyclingpapier.
  • Auf Einweg-Produkte wird verzichtet z.B. Einweggeschirr und Dekoartikel wie Luftballons.
  • Bei der Verwendung von Bannern und Dekorationen wird darauf geachtet, dass sie keine veranstaltungsspezifischen Informationen oder Daten enthalten, sodass sie nach der Veranstaltung wiederverwendet werden können.
  • Die Kommunikation erfolgt möglichst papierlos z.B. digitale Weitergabe von Informationen, Einladungen, Anmelde- und Tagungsunterlagen.
  • Notwendige Print-Produkte werden möglichst effizient und ökologisch gedruckt z.B. Verwendung von Papier mit „Blauer Engel“-Zertifizierung. Es wird möglichst wenig und wenn möglich ohne Farbe gedruckt.
  • Es werden IT-Geräten eingesetzt, welche möglichst den Kriterien der „Blauer Engel“-Zertifizierung entsprechen.
  • Auf Gastgeschenke wird soweit möglich verzichtet. Falls dies nicht möglich ist, wird auf umweltgerechte, sozial verträgliche und regional hergestellte Gastgeschenke geachtet.

  • Lokale Anbieter*innen mit kurzen Lieferwegen werden bevorzugt.
  • Bevorzugung von
    • vegetarischen/veganen
    • regionalen
    • saisonalen
    • fair gehandelten
    • ökologischen Gerichten
  • Verzicht auf importierte Lebensmittel mit schlechter Ökobilanz z.B. Flugware.
  • Verzicht auf Wurst- und Fleischwaren aus Massentierhaltung sowie Fisch aus gefährdeten Beständen.
  • Angebot von Leitungswasser in Karaffen bzw. Aufstellen von Wasserspendern.
  • Informationen über die Zutaten insbesondere die für Allergien und Essensgewohnheiten der Teilnehmenden relevanten Zutaten werden gut sichtbar bereitgestellt.
  • Informationen über die Herkunft, Anbauweise und Arbeitsbedingungen bei der Produktion werden bereitgestellt.
  • Verzicht von Portionspackungen bei z.B. Zucker, Ketchup, Senf sowie Snacks, sofern dies die Hygienestandards ermöglichen.

  • Übrig gebliebenen Speisen werden an Teilnehmende weitergegeben. Entsprechende Food-Boxen können bei der Veranstaltungsorganisation der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit bestellt werden
  • Rücknahmesysteme bzw. Abfallinseln zur getrennten Abfallsammlung sind ausreichend vorhanden und klar gekennzeichnet.
  • Verwendung von ökologischen und umweltschonenden Reinigungsmitteln.

  • Informationen zur Nutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel werden zusätzlich zur Vorabinformation am Veranstaltungsort bereitgestellt z.B. Haltestellen und Fahrtzeiten des ÖPNV.
  • Transporte sowie An- und Abfahrten, welche für die Veranstaltungsorganisation benötigt werden, werden koordiniert und möglichst emissionsarm gestaltet.



Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) gibt in ihrer Reihe „Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf“ zwei neue Themenhefte heraus: das „Themenheft V: Veranstaltung & Catering“ und das „Themenheft VI: Tagung & Messebetrieb“. Beide Broschüren bieten einen Einstieg in die rechtssichere, nachhaltige Beschaffung mit pflanzlich-basierten Produkten.






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Nachhaltigkeitskoordinator

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