Bisheriger Teilstudiengang: Rechtswissenschaften (2-Fächer-BA) - gewünschter Studiengang: Rechtswissenschaften (erste Prüfung)

Der Wechsel des Studiengangs ist bei der Studienzentrale mit dem Onlineformular Antrag auf Änderung des Studienverlaufs zu beantragen.

Möchten Sie den bisherigen Studiengang fortführen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an.

Alle Leistungen und auch alle Fachsemester aus dem Bachelorstudiengang werden von Amts wegen angerechnet. Sie studieren dann im Doppelstudium

Ein Fachsemester kann für den Teilstudiengang ausnahmsweise nur zur Hälfte berücksichtigt werden, wenn im zweiten Fach mindestens 15 Credits an Studienleistungen erfolgreich erbracht wurden. Dabei ist rechnerisch aufzurunden, d. h. drei zu berücksichtigende halbe Semester, wären dann zwei auf den Examensstudiengang anzurechnende Fachsemester. Semester, in denen keine oder nur wenige Leistungen für das zweite Fach erbracht wurden, werden auf den Examensstudiengang vollständig angerechnet.

Bevor Sie das Fachsemester in das Formular eintragen, sollten Sie sich hinsichtlich der korrekten Berechnung der Fachsemester mit der Juristischen Fakultät unter studieren@jura.uni-goettingen.de in Verbindung setzen.