Die Anerkennung von ausländischen Leistungen wird an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zentral von der Auslandsstudienberatung durchgeführt. Die Anerkennung kann sowohl vor dem Absolvieren der Leistung beantragt werden als auch im Anschluss. Anerkennung von Leistungen, die während eines Auslandssemesters absolviert werden (Vorab Anerkennung): Wenn Sie über eines der universitären Austauschprogramme an einem Auslandssemester teilnehmen, sprechen Sie Ihre Kurswahl und die Anerkennung der Leistungen bereits vor Ihrem Aufenthalt mit uns in der Auslandsstudienberatung ab. Planen Sie einen Aufenthalt als Free Mover, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich von uns im Voraus zu Ihren Kursen und der Anerkennung der Leistungen beraten zu lassen. Bitte beachten Sie: Die frühzeitige Besprechung der Kurswahl und Antragsstellung der Anerkennungen wird dringend empfohlen. Nachträgliche Anerkennungen können nicht garantiert werden. Wenn Sie ein Auslandssemester planen, sprechen Sie die Kurswahl im Learning Agreement mit der Auslandsstudienberatung ab. Dort werden alle gültigen Anerkennungen eingetragen, die Sie in der FlexStat Anerkennungsdatenbank einsehen können. Noch nicht geprüfte Module oder Module mit abgelaufenen Anerkennungen (Gültigkeit von fünf Jahren) werden als „under appraisal“ im Learning Agreement gelistet. Sobald die Partneruniversität das Learning Agreement unterschrieben hat (betrifft Erasmus+) oder Sie einen Nachweis einreichen können, dass die Module in Ihrem Zielsemester für Austauschstudierende angeboten werden (außerhalb von Erasmus+), können Sie Anerkennungsanträge bei uns einreichen. Wenn Sie Module aus einem bereits absolvierten Studium oder Auslandsaufenthalt auf Anerkennung prüfen lassen möchten, können Sie ebenfalls in der FlexStat Anerkennungsdatenbank überprüfen, ob bereits gültige Anerkennungen vorliegen. Sollte dies der Fall sein, können Sie die Leistungen direkt durch Einreichung Ihres Transcript of Records vom Prüfungsamt eintragen lassen. Sollte keine gültige Anerkennung vorliegen, können Sie ebenfalls Anerkennungsanträge bei uns einreichen. Bitten beachten Sie: Laut Allgemeiner Prüfungsordnung (APO) können sich Bachelorstudierende in der Regel nur Bachelorveranstaltungen anrechnen lassen, Masterstudierende nur Masterleistungen. Für den Anerkennungsantrag benötigen Sie ein ausgefülltes Anerkennungsformular sowie eine möglichst ausführliche Modulbeschreibung mit einem Literaturverzeichnis auf Englisch oder Deutsch. Bei der Beantragung von Masterleistungen benötigen wir zusätzlich einen Nachweis, dass das Modul auf Masterniveau angeboten wird, bspw. einen entsprechenden Verweis in der Modulbeschreibung, eine Kursliste für Masterstudierende, o.ä.. Bitte reichen Sie außerdem Ihr unterschriebenes Learning Agreement oder einen Nachweis über das Modulangebot im Zielsemester ein. Bitte fügen Sie alle Dokumente pro Antrag in einer PDF-Datei zusammen und senden uns die Anträge per E-Mail zu: auslandsstudium@wiwi.uni-goettingen.de Weitere Informationen zu den benötigten Dokumenten: Unter „Bevorzugte Anerkennung für“ geben Sie im Formular an, für welches Göttinger Modul oder für welchen Bereich Ihres Studiums Sie die ausländische Leistung beantragen möchten. Hierbei haben Sie die folgende Auswahl: Beispiele: Spezialisierungsbereiche mit Schwerpunkten im BWL- und VWL-Bachelor; VWL-Vertiefung im BWL-Bachelor; VWL- oder BWL-Spezialisierung im VWL-Bachelor, VWL-Kerncurriculum im 2-Fächer-Bachelor VWL; Spezialisierungsbereiche mit Schwerpunkten in den einzelnen Masterstudiengängen, Wahlbereiche in allen Studiengängen. Im Falle einer Bereichsanerkennung werden Ihnen die im Ausland vergebenen Kreditpunkte in dem entsprechenden Bereich angerechnet. Wie die Umrechnung von außereuropäischen Kreditpunkten in ECTS erfolgt, wird im nächsten Schritt erklärt. Während an europäischen Universitäten ECTS als einheitliche Kreditpunkte vergeben werden, haben außereuropäische Universitäten häufig lokale Kreditpunktsysteme. Die Umrechnung in ECTS erfolgt anhand eines Umrechnungsfaktors, der auf dem Regelworkload und der Regelstudienzeit an der Gastuniversität basiert. Die bereits berechneten Faktoren sind auf der Webseite des Prüfungsamts veröffentlicht, genau wie die Informationen zur Umrechnung von ausländischen Noten. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleg*innen des WiWi-Prüfungsamts: wiwipa@uni-goettingen.de Die Auslandsstudienberatung prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet Ihre Anträge anschließend an die Fachprüfer*innen der Fakultät weiter. Dort werden die Inhalte bewertet und über die Anerkennung entschieden. Die Bearbeitungszeit kann sechs bis acht Wochen betragen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, wird die Auslandsstudienberatung Sie informieren und zu weiteren Möglichkeiten beraten. Nach erfolgreicher Prüfung der Anerkennung können Sie Ihr Transcript of Records von der Gastuniversität beim Prüfungsamt einreichen, damit Ihre Leistungen eingetragen werden. Die Anrechnung erscheint dann in Ihrer individuellen Studienübersicht im FlexNow mit der umgerechneten Note in das Göttinger System. Eine beantragte Anerkennung verpflichtet Sie nicht, die Leistungen letztendlich einzubringen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Leistungen eintragen zu lassen bis Sie Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Eine Frist für die Eintragung gibt es ansonsten nicht. Fragen? Melden Sie sich gerne direkt bei uns per E-Mail oder besuchen Sie unsere wöchentlichen Sprechstunden. Copyright Foto: Jan von Allwörden/ DAAD 37073 Göttingen Oeconomicum, 1. Obergeschoss
Anerkennung von Auslandsleistungen
Nachdem die Fachprüfung über die Anerkennung entschieden hat, erhält das Prüfungsamt die Informationen darüber und trägt die Entscheidung in der FlexStat Anerkennungsdatenbank ein. Sie erhalten als Antragsteller*in eine E-Mail und können Ihre Anerkennungen in der Datenbank prüfen. Die Anerkennungen sind ab diesem Zeitpunkt für fünf Jahre gültig.
Kontakt
Georg-August-Universität Göttingen
Service-Center für Studierende
Auslandsstudienberatung
Platz der Göttinger Sieben 3
Raum 1.135
Tel. 0551 39-28801
auslandsstudium@wiwi.uni-goettingen.de
Formular
Anerkennungsdatenbank
1. Welche Module werden auf Anerkennung geprüft?
2. Was benötige ich für einen Antrag auf Anerkennung?
3. Anerkennungsformular: Welche Angaben kann ich bei "Bevorzugte Anerkennung für" machen?
4. Wie werden Kreditpunkte und Noten von außereuropäischen Universitäten in ECTS und das deutsche Notensystem umgerechnet?
5. Wie erfolgt die Antragsprüfung und wie erhalte ich das Ergebnis?
6. Wie können mir die anerkannten Leistungen für mein Studium eingetragen werden?